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§ 8
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei

Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1997)
Am 21. Juni 1991 haben die eidgenössischen Räte ein neues Bundesgesetz über die Fischerei verabschiedet. Gesetz und Verordnung traten auf den 1. Januar 1994 in Kraft. Die Kantone müssen ihre Gesetzgebung anpassen.

Das kantonale Fischereigesetz wurde von der Landsgemeinde 1977 erlassen und ist seit dem 1. Januar 1978 in Kraft. Die einzige Änderung erfolgte am 3. Mai 1987 durch die Einschiebung des neuen Artikels 19a über den Rechtsschutz.

Die Themenbereiche Ökologie und Schutz des Lebens im Wasser erhalten im neuen Gesetz mehr Beachtung. Bei der Neustrukturierung wurden im Gesetz nur die wichtigsten Rahmenbedingungen, die Details nach Möglichkeit in der Verordnung und den Fischereivorschriften untergebracht. Die landrätliche Verordnung sowie die Fischereivorschriften des Regierungsrates sollen erst nach der Landsgemeinde verabschiedet werden.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.


Die Rednerinnen und Redner

Es hat niemand das Wort ergriffen.



Beschluss

Die Landsgemeinde stimmte somit dem Antrag des Landrates zu.

 

 

 

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