Die Rednerinnen und Redner Beschluss Traktandum 11
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Zusammenfassung (aus
dem Memorial für die Landsgemeinde 1997)
Im Zusammenhang mit den bundesrechtlichen Bestimmungen über die
Miete und die nichtlandwirtschaftliche Pacht haben die Kantone die
zuständige Behörden zu bezeichnen und das Verfahren zu
regeln. Im Kanton Glarus besteht eine kantonale
Schlichtungsbehörde, welche sich aus dem Vorsitzenden und je
einem Vertreter von Vermieter- und Mieterverbänden
zusammensetzt, wobei Vorsitzender der Schlichtungsbehörde von
Amtes wegen ein Kantonsgerichtspräsident ist. Da es sich bei der
Schlichtungsbehörde nicht um eine gerichtliche Behörde
handelt, soll die bisherige Regelung, das Präsidium durch einen
Kantonsgerichtspräsidenten zu besetzen, aufgehoben werden.
Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.
Die Rednerinnen und Redner
Das Wort wurde nicht verlangt.
Beschluss
Die Vorlage wurde somit oppositionslos im Sinne des Landrates angenommen.