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§ 3
Festsetzung des Steuerfusses

Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1997)
Gestützt auf den vom Landrat genehmigten Vorschlag für das Jahr 1997, welcher in der Laufenden Rechnung einen mutmasslichen Rückschlag von 51'000 Fr. vorsieht, beantragt der Landrat der Landsgemeinde, es sei der Steuerfuss für 1997 auf 100 Prozent der einfachen Steuer sowie der Bausteuerzuschlag auf 5 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen (Darin ist der von der Landsgemeinde 1993 beschlossene Bausteuerzuschlag für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals inbegriffen).

Gestützt auf Artikel 19 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat der Landrat in eigener Kompetenz für das Jahr 1997 einen Gewässerschutzzuschlag von 3 Prozent zur einfachen Steuer beschlossen.

Nachtrag (im Amtsblatt vom 24. April 1997 veröffentlicht):

Gestützt auf Artikel 62 Abs. 5 der Kantonsverfassung und in Abänderung des im Memorial «Traktandum 3, Festsetzung des Steuerfusses» enthaltenen Antrages hat der Landrat in seiner Sitzung vom 23. April 1997 wie folgt beschlossen:
Der Landsgemeinde wird beantragt, den allgemeinen Bausteuerzuschlag von 2 % zur einfachen Staatssteuer ab 1. Janaur 1997 aufzuheben.
Die freiwerdende Quote bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer von 3,75 % soll zusätzlich zu den bereits beschlossenen 11,25 % Zuschlägen für die Abschreibung der Sanierung des Kantonsspitals verwendet werden.
Demzufolge ist der Beschluss der Landsgemeinde von 2. Mai 1993 über die Gewährung eines Kredites von 92 Mio. Fr. für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals auf den 1. Januar 1997 entsprechend zu ändern.

Die Rednerinnen und Redner

Bruno Oswald, Filzbach

Er beantragte, den Steuerfuss auf 95% der einfachen Steuer festzusetzen. Seiner Begründung nach kann sich das der Kanton Glarus leisten; das zeige das gute Rechnungsergebnis. Zudem, so Oswald, sei der Steuerfuss im Kanton Glarus im gesamtschweizerischen Vergleich hoch.


Hugo Fontana, Niederurnen

Präsident der Landrätlichen Finanzkommission

Regierung und Landrat seien stets bemüht, die Steuern zu senken, und es werde angestrebt, ein schweizerisches Mittel zu erreichen. Das müsse aber schrittweise vorangehen. Gute Finanzpolitik dürfe sich nicht allein an einem guten Ergebnis orientieren, sondern müsse sich an langfristigen Zielen ausrichten. Zumal, so Fontana, der Kanton Glarus in Zukunft möglicherweise zu den Verlierern bei der Verteilung der Bundesgelder gehören werde. Auch die stagnierende Wirtschaftssituation erlaube keine grossen Schritte, deshalb dürfe nicht überstürzt gehandelt werden. Er beantragte Ablehnung des Antrages Oswald.


Beschluss

Die Landsgemeinde stimmte für die Vorlage im Sinne des Landrates.

 

 

 

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