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Trkt. 3
Festsetzung des Steuerfusses

Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1998, Seite 3)
Gestützt auf den vom Landrat genehmigten Voranschlag für das Jahr 1998 , welcher in der Laufenden Rechnung einen mutmasslichen Rückschlag von rund 30000 Franken vorsieht, beantragt der Landrat der Landsgemeinde, es sei gestützt auf die Artikel 3 und 195-197 des Steuergesetzes der Steuerfuss für das Jahr 1998 auf 100 Prozent der einfachen Steuer sowie der Bausteuerzuschlag auf 3 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Dieser Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals zu verwenden.

Gemäss Artikel 19 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat der Landrat in eigener Kompetenz alljährlich über die Höhe des Gewässerschutzzuschlags zu entscheiden. Der Landrat hat beschlossen, für 1998 keinen Gewässerschutzzuschlag zu erheben.

Nachtrag: An seiner Sitzung vom Mittwoch, 29. April 1998, hat der Landrat beschlossen, der Landsgemeinde eine Senkung der Bausteuer um lediglich ein Prozent zu beantragen. Dafür soll sie über das Jahr 1998 hinaus wirken.


Die Rednerinnen und Redner
Bruno Oswald, Filzbach: Er opponiert gegen die beantragte Erhöhung der Bausteuern. Oswald plädiert für eine ein- statt zweiprozentige Erhöhung. Der Finanzbedarf des Kantons werde dadurch zu Genüge gedeckt.

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Markus Landolt, Näfels, Landrat: Landolt schliesst sich dem Antrag seines Vorredners an.
Die Steuern im Kanton Glarus seien im Vergleich mit den umliegenden Kantonen zu hoch.
Ein Prozent Aufschlag der Bausteuer genüge angesichts der guten finanziellen Lage des Kantons vollauf. Steuern auf Vorrat brauche es nicht. Die Zuschüsse an Gemeinden und Schulen würden durch die Reduktion nicht gefährdet.

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Jakob Trümpi, Ennenda: Der Präsident der Finanzkommission des Landrates verteidigt den Antrag des Landrates. Die zweiprozentige Erhöhung der Bausteuer sei nötig wegen der Abschreibung des eben vollendeten Baus des Kantonsspitals.

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Beschluss

Abstimmung: Die Vorlage des Landrates erleidet deutlichen Schiffbruch: Die Bausteuer wird mit klarem Mehr nur um 1 Prozent erhöht.


 

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