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Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1998, Seiten 3 bis 8)
Trkt. 4
Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen
Universitätsvereinbarung
Die Landsgemeinde vom 4. Mai 1980 hat erstmals den Beitritt des
Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge
zugestimmt. Die Landsgemeinden vom 5. Mai 1985 und vom 3. Mai
1992 haben jeweils die Erneuerungen dieser Abkommen gebilligt.
Der Interkantonalen Vereinbarung sind stets alle Kantone beigetreten.
Sie haben sich so den freien Zugang ihrer Studierenden zu den
Hochschulen gesichert und sich gleichzeitig mit einem Pro-Kopf-Beitrag
für die Studierenden an der Finanzierung der kantonalen Hochschulen
beteiligt.
Die bisherigen Abkommen sahen für alle Studierenden gleiche Kantonsbeiträge
vor. Sie stiegen schrittweise bis auf 8500 Franken im Jahre 1993.
Ab 1994 wird zum Grundbetrag von 8500 Franken jährlich ein Teuerungszuschlag
erhoben. 1996 belief sich die Entschädigung auf 8913.55 Franken
pro Studierendem. Der Gesamtbetrag der interkantonalen Beiträge
betrug 1996 rund 228 Millionen Franken.
Als wesentliche Neuerungen sieht die neue Vereinbarung vor:
Der Landrat unterbreitet der Landsgemeinde den Beschlussesentwurf
zur Annahme.
Es hat niemand das Wort ergriffen. Die Landsgemeinde hat damit
der Vorlage im Sinne des Landrates entsprochen.
Die Rednerinnen und Redner und Beschluss