Rednerinnen & RednerBeschlussTraktandenlisteTraktandum 11KommentareHome
Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1998, Seiten 37 bis 43)
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.
Trkt. 10
Änderung des Gesetzes über das Steuerwesen
Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern
der Kantone und Gemeinden (StHG) trat am 1. Januar 1993 in Kraft.
Gemäss Artikel 72 StHG haben die Kantone ihre Steuergesetze bis
spätestens Ende 2002 anzupassen. Die vollständige Anpassung der
Bestimmungen des kantonalen Rechtes an das StHG erfordert die
Totalrevision des Steuergesetzes. Zwischenzeitlich sind im Bereich
der Besteuerung der natürlichen Personen in den beiden Kantonen
Zürich und St. Gallen wesentliche Entscheide bezüglich der Harmonisierung
gefallen (Ablösung der Pränumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung
durch Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung).
Der Index der aktuellen Steuerbelastung für den Kanton Glarus
befand sich 1996 in fast allen Bereichen leicht über dem schweizerischen
Mittel. Damit eine Familie mit Kindern entsprechend dem schweizerischen
Mittel belastet wird, ist der Abzug auf 4700 Franken pro Kind
zu erhöhen. Die Herabsetzung der Eigenkapitalsteuer auf das schweizerische
Mittel bedingt eine deutliche Reduktion des heute geltenden, stark
progressiven Tarifs. Mit Steuersätzen von 3 Promille für das Kapital
bis 1 Million Franken (wie bisher) und 3,5 Promille für das Kapital
über 1 Million Franken kann das schweizerische Mittel in allen
Bereichen eingehalten werden.
Diese Massnahmen ergeben für den Kanton einen Steuerausfall von
knapp 8,4 Millionen Franken.
Die Rednerinnen und Redner
Heinz Hürzeler, Luchsingen, stellt Antrag auf Rückweisung. Die Mittel des Kantons dürften
nicht weiter beschnitten werden. Die Steuerreduktion bringe keine
wirkliche Verbesserung.
Im Gegenteil: Der Kanton verlagere immer mehr Aufgaben auf die
Gemeinden. Dadurch würden insbesondere die finanzschwachen Gemeinden
benachteiligt.
zum BeschlussZum Seitenanfang
Christoph Stüssi, Finanzdirektor: Die finanzielle Lage des Kantons mache eine Steuerreduktion möglich.
Die Vorlage sei ausgewogen und auch von den Gemeinden gut aufgenommen
worden. Finanzschwachen Gemeinden werde auch in Zukunft geholfen.
Die Vorlage wird angenommen.
Beschluss