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Trkt. 10
Änderung des Gesetzes über das Steuerwesen

Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1998, Seiten 37 bis 43)
Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) trat am 1. Januar 1993 in Kraft. Gemäss Artikel 72 StHG haben die Kantone ihre Steuergesetze bis spätestens Ende 2002 anzupassen. Die vollständige Anpassung der Bestimmungen des kantonalen Rechtes an das StHG erfordert die Totalrevision des Steuergesetzes. Zwischenzeitlich sind im Bereich der Besteuerung der natürlichen Personen in den beiden Kantonen Zürich und St. Gallen wesentliche Entscheide bezüglich der Harmonisierung gefallen (Ablösung der Pränumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung durch Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung).

Der Index der aktuellen Steuerbelastung für den Kanton Glarus befand sich 1996 in fast allen Bereichen leicht über dem schweizerischen Mittel. Damit eine Familie mit Kindern entsprechend dem schweizerischen Mittel belastet wird, ist der Abzug auf 4700 Franken pro Kind zu erhöhen. Die Herabsetzung der Eigenkapitalsteuer auf das schweizerische Mittel bedingt eine deutliche Reduktion des heute geltenden, stark progressiven Tarifs. Mit Steuersätzen von 3 Promille für das Kapital bis 1 Million Franken (wie bisher) und 3,5 Promille für das Kapital über 1 Million Franken kann das schweizerische Mittel in allen Bereichen eingehalten werden.

Diese Massnahmen ergeben für den Kanton einen Steuerausfall von knapp 8,4 Millionen Franken.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.


Die Rednerinnen und Redner
Heinz Hürzeler, Luchsingen, stellt Antrag auf Rückweisung. Die Mittel des Kantons dürften nicht weiter beschnitten werden. Die Steuerreduktion bringe keine wirkliche Verbesserung.
Im Gegenteil: Der Kanton verlagere immer mehr Aufgaben auf die Gemeinden. Dadurch würden insbesondere die finanzschwachen Gemeinden benachteiligt.

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Christoph Stüssi, Finanzdirektor: Die finanzielle Lage des Kantons mache eine Steuerreduktion möglich. Die Vorlage sei ausgewogen und auch von den Gemeinden gut aufgenommen worden. Finanzschwachen Gemeinden werde auch in Zukunft geholfen.

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Beschluss

Die Vorlage wird angenommen.


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