Die Landsgemeinde
Die Landsgemeinde ist die Versammlung der Stimmberechtigten und oberstes Organ des Kantons Glarus. Sie wählt den Landammann und den Landesstatthalter aus dem Kreis der an der Urne gewählten Regierungsräte und die Richter. Ausserdem ist sie für Verfassungs- und Gesetzgebung, für die Festsetzung des Steuerfusses und wichtige Sachentscheide zuständig. Die Stimmberechtigten haben das Recht, Anträge auf Unterstützung, Abänderung, Ablehnung, Verschiebung oder Rückweisung zu stellen. Jede stimmberechtigte Person kann zuhanden der Landsgemeinde Anträge einreichen.
Ort und Zeit
Die Landsgemeinde versammelt sich am ersten Sonntag im Mai unter freiem Himmel auf dem Zaunplatz in Glarus. Für interessierte Zuschauer stehen Tribünen zur Verfügung. Die Landsgemeinde wird vom Landammann geleitet.
Informationen zu den Geschäften
Grundlage für die Verhandlungen bildet das Memorial mit ausführlichen Erläuterungen zu allen traktandierten Geschäften. Der Inhalt des Memorials ist auch digital auf der Landsgemeindeplattform verfügbar.
Auf die Landsgemeinde 2026 hin erhalten alle Stimmberechtigten zudem eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen zu den Geschäften sowie dem persönlichen Stimmrechtsausweis. Die Stimmberechtigten können neu freiwillig auf die Zustellung des Landsgemeindememorials verzichten und dieses auf dem Serviceportal my.gl.ch abbestellen. Einen Verzicht deponieren kann man auch bei der Wohnortgemeinde (Schalter, Telefon, E-Mail).
Zutritt
Es haben nur stimmberechtigte Personen sowie Ehrengäste Zutritt in den Landsgemeindering. Der Stimmrechtsausweis muss den Kontrollorganen vorgewiesen werden. Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche dürfen sich neben der Rednerbühne aufhalten. Es ist den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzplätze mitzunehmen.
Gratis mit dem öV an die Landsgemeinde
Am Tag der Landsgemeinde ist die An- und Abreise mit dem öffentlichen Verkehr für Teilnehmende der Landsgemeinde sowie für Kinder und Jugendliche kostenlos.
Bekanntgabe des Entscheides über die Abhaltung der Landsgemeinde
Der Entscheid über die Durchführung der Landsgemeinde wird von Radio SRF1 in den Nachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt und ist auf der Homepage www.gl.ch publiziert.
Informationen für Sehbehinderte und Blinde
Die Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) bietet das Landsgemeindememorial kostenlos als Hörfassung im DAISY-Format an. Weitere Informationen zum DAISY-Format und Abspielmöglichkeiten finden Sie auf der Website der SBS. Die Datei kann, sobald verfügbar, auf der Landsgemeindeplattform unter Downloads heruntergeladen werden (Audio ZIP). Sogenannte «Daisy-Apps» stellen die Daten strukturiert dar, erlauben das direkte Navigieren zu einzelnen Abstimmungsvorlagen und spielen die Hörfassung ab.
Informationen für Gehörlose
Am Tag der Landsgemeinde steht für Gehörlose ein Dolmetscherdienst zur Verfügung. Es sind Plätze im Landsgemeindering für Gehörlose reserviert und angeschrieben.
Weitere Bedürfnisse von Stimmberechtigten mit Behinderung
Stimmberechtigte mit Behinderungen oder ihre Vertretung können ihre Bedürfnisse betreffend die Ausübung ihres Stimmrechts bis spätestens 14 Tage vor der Landsgemeinde bei der Staatskanzlei einreichen.
Kinderhütedienst an der Landsgemeinde
Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein Kinderhütedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (für Kinder aus Glarus Süd) und im Kindergarten Löwen in Glarus (für Kinder aus Glarus Nord und Glarus) statt.
Informationen für auswärtige Besucherinnen und Besucher
Für nicht stimmberechtigte Interessierte stehen Zuschauertribünen auf dem Zaunplatz zur Verfügung. Weitere Hinweise und Tipps für Gäste sind auf der Website der Tourismusorganisation Visit Glarnerland publiziert.
Information für Medienschaffende
Medienschaffende benötigen für den Zutritt in den Landsgemeindering einen Medienausweis der vorgängig zugestellt wird. Auskunft über die Akkreditierung erteilt die Fachstelle Kommunikation. Fotografieren und filmen ist erlaubt, sofern der Ablauf der Landsgemeinde nicht gestört wird. Die Verwendung von Drohnen ist über dem Landsgemeindeplatz strikte verboten. Die Zuteilung der Medienarbeitsplätze obliegt der Fachstelle Kommunikation. Ein Medientermin für Interviews mit dem Regierungsrat und Ehrengästen besteht nach der Landsgemeinde auf dem Rathausplatz.
Landsgemeindefilm
Das Wesen und Funktionieren einer Landsgemeinde wird im Film Ds Wort isch frii anschaulich erzählt. Der Film steht in einer Dialektfassung sowie auf deutsch und englisch zur Verfügung.
Aufnahmen von Bild und Ton
Die Landsgemeinde wird für Archivzwecke in Ton und Bild aufgenommen. Für ausführliche Dokumentationen, Fotos und Film wird auf die Onlinesuche des Landesarchivs des Kantons Glarus verwiesen.