Traktandum 10
Anträge zum Passivraucherschutz
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Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.
Zum Passivraucherschutz sind zwei Memorialsanträge hängig. Der im Frühjahr 2006 eingereichte Memorialsantrag eines Bürgers muss gemäss Kantonsverfassung der Landsgemeinde 2008 vorgelegt werden, während derjenige des Verbandes Gastro Glarnerland vom Mai 2007 erst an der Landsgemeinde 2009 zwingend zur Behandlung ansteht. Der Memorialsantrag des Bürgers verlangt ein grundsätzliches Rauchverbot in Gastbetrieben; gestattet bleiben soll das Rauchen in speziellen Raucherräumen, so genannten Fumoirs. Der Antrag von Gastro Glarnerland bezieht sich auf alle öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten. Er möchte jedoch im Gastgewerbe Raucherlokale zulassen, wenn eine Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Der Nationalrat hiess im Oktober 2007 einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Passivrauchen gut. Dieser sieht ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Räumen mit Ausnahme der Fumoirs vor. Besonders gekennzeichnete Raucherlokale sollen erlaubt sein, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist. – Der Ständerat hat den Gesetzesentwurf im März 2008 beraten. Er sagt nein zu Raucherbetrieben. Fumoirs sollen hingegen erlaubt bleiben.
Die Gesundheitsgefährdung durch das Passivrauchen ist belegt. Regierung und Landrat befürworten eine gesetzliche Regelung, die Nichtraucher vor dem Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen schützt. Sie erachten aber eine gesamtschweizerische Lösung als sinnvoll, ist doch das Passivrauchen überall gleich ungesund. Eine einheitliche Regelung erhöht Rechtssicherheit und Akzeptanz. Da sich eine Bundeslösung abzeichnet, wäre es wenig zweckmässig, der Landsgemeinde eine kantonale Regelung zu unterbreiten. Eine solche würde mit der Inkraftsetzung der Bundeslösung hinfällig oder wäre anzupassen. Zudem untersagt eine Weisung des Regierungsrates das Rauchen in den Räumen der kantonalen Verwaltung und der kantonalen Anstalten und gestattet es nur noch in speziell eingerichteten Fumoirs.
Der Landrat beantragt die Verschiebung der Anträge zum Passivraucherschutz bis auf Bundesebene befunden worden ist, spätestens aber bis zur Landsgemeinde 2010.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Traktanden
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1
Eröffnung der Landsgemeinde
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2
Wahlen
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3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2008
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4
Anpassung des Gesetzes über den Schutz von Personendaten an die Vorgaben des Schengen/Dublin-Abkommens
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5
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz
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6
Änderung des Steuergesetzes
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7
A. Antrag betr. Verankerung der musikalischen Bildung im Gesetz über Schule und Bildung
B. Gesetz über die Förderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Lernender -
8
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
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9
Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat)
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10
Anträge zum Passivraucherschutz
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11
Umsetzung Gemeindestrukturreform
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Änderung des Gemeindegesetzes
C. Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
D. Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald -
12
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Rechtsweggarantie in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten -
13
Gewährung eines Kredites von 2 Millionen Franken für den Bau der Schutzgalerie Chlepfer–Stafelrunse an der Sernftalstrasse Schwanden–Engi
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14
A. Änderung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen
an der Urne
B. Antrag betr. Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Landrates