Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2013
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Das Budget für das laufende Jahr sagt in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von 2,8 Millionen Franken voraus; um dieses knapp akzeptable Ergebnis zu erreichen sind aber 3,5 Millionen Franken an Reserven aufzulösen. Die Investitionsrechnung nennt Nettoinvestitionen von 17,5 Millionen Franken und Abschreibungen von 19,7 Millionen Franken. Der Finanzierungsfehlbetrag werde 3,8 Millionen Franken betragen und der Selbstfinanzierungsgrad 78 Prozent erreichen. – Das Budget enthält aufgrund düsterer Prognosen und entsprechenden Weisungen keinen Anteil – 2010 betrug er noch annähernd 8,25 Millionen Franken – am Reingewinn der Nationalbank. Inzwischen wird jedoch ein Gewinnanteil von 3,3 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Trifft dies ein, ergibt sich eine «rote Null», da trotzdem auf Rücklagen zurückzugreifen sein wird.
Der Finanz- und Aufgabenplan 2013–2016 sieht in der Erfolgsrechnung 2013 einen Aufwandüberschuss von fast 4,5 Millionen Franken und einen Selbstfinanzierungsgrad von ungenügenden 69 Prozent vor.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss für das Jahr 2013 auf 54 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:
1,5 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals; 0,25 Prozent der einfachen Staatssteuer für die Gesamterneuerung der Linth-Arena SGU; 0,25 Prozent der einfachen Staatssteuer für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke.Das Wort wird nicht verlangt.
Traktanden
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1
Eröffnung der Landsgemeinde
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2
Wahlen (Landammann, Landesstatthalter, Mitglied Obergericht, Verwaltungsgericht und Kantonsgericht)
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3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2013
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4
Memorialsantrag „Wiedereinführung der unentgeltlichen Bestattung für Einwohner des Kantons Glarus“
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5
Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus (Immobiliarsachenrecht)
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6
Ausbau öffentlicher Verkehr ab Sommer 2014 – Glarner Sprinter stündlich (jährlicher Rahmenkredit von 6,97 Mio. Fr.)
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7
Beitritt zum Tarifverbund Ostwind
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8
Gesetz über die Ausbildungs- und Schulgeldbeiträge (Stipendiengesetz)
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9
Gesetz über den Bevölkerungsschutz
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10
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung
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11
Änderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus
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12
Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz)
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13
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Familienzulagen
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14
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten
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15
Umsetzung neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
A. Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus
B. Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege
C. Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen
D. Terminologische Anpassung in diversen Erlassen -
16
Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
A. Einführung Sozialinspektion, weiterer Anpassungsbedarf
B. Einführung Schulsozialarbeit
C. Anpassung von Rechtserlassen -
17
A. Einführungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz
B. Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen