Traktandum 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz
Die Vorlage wird ohne Änderung angenommen.
Das kantonale Umweltschutzgesetz wird an neue Vorgaben des Bundes angepasst. Ausserdem sollen die Gemeinden Aufgaben vom Kanton übernehmen. Das Gesetz regelt in erster Linie Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden. Im Landrat gab die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Pflanzen zu reden, die neu geregelt wird. Das Gesetz gehe über die Vorgaben des Bundes hinaus und damit zu weit, wurde kritisiert. Der Landrat war anderer Meinung. Im Vorfeld der Landsgemeinde gab die Vorlage nicht mehr zu reden.
- Fridolin Staub
- Bilten
Fridolin Staub empfiehlt Zustimmung. Gewisse Zuständigkeiten kommen zu den neuen, grossen Gemeinden. Der Antrag Rothlin kann allenfalls aufgenommen werden, er ändert substanziell nichts.
- Peter Rothlin
- Oberurnen
Peter Rothlin stellt einen Abänderungsantrag. In Artikel 36a Absatz 3 solle stehen, dass der Kanton einen "angemessenen finanziellen Beitrag" an die Bekämpfung von Neophyten zahle.
Traktanden
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1
Eröffnung der Landsgemeinde
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2
Wahlen
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3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019
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4
Memorialsantrag "Änderung des Radroutengesetzes"
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5
Memorialsantrag "Öffentlichkeitsprinzip/Öffentlichkeitsgesetz"
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6
Memorialsantrag "Ergänzung von Artikel 200 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch" (Finanzierung Hochwasserschutz)
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7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz
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8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz
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9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer
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10
Änderung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht
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11
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden
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12
Änderung des Gesetzes über die Förderung von Turnen und Sport
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13
Änderung des Strassengesetzes
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14
Änderung des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus