Traktandum 13
Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus
Die Vorlage wird unverändert verabschiedet.
Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom Dezember 2018 wird der Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellungen (Stalking) gestärkt. Die Bestimmung ermöglicht die bessere Durchsetzung von Schutzmassnahmen in Form von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten, indem sie eine gesetzliche Grundlage für die gerichtliche Anordnung einer elektronischen Überwachung schafft. Ein Rayonverbot verbietet einer Person, ein bestimmtes Gebiet für eine bestimmte Dauer zu betreten. Ein Kontaktverbot untersagt die Kontaktaufnahme mit einer bestimmten Person für eine bestimmte Dauer.
Um die bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, muss das kantonale Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus angepasst werden. Zu regeln ist die Umsetzung. Die finanziellen Auswirkungen hängen davon ab, in wie vielen Fällen die Glarner Gerichte eine elektronische Überwachung anordnen. Bisher wurden im Schnitt jährlich ein Dutzend Kontakt- und Rayonverbote verhängt, wobei nicht in jedem dieser Fälle eine elektronische Überwachung hätte angeordnet werden können (technische Machbarkeit, Verhältnismässigkeit usw.).
Die Gesetzesänderung wurde durch den Landrat dringlich per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt und gilt bis zur Landsgemeinde 2022, die diese Gesetzesänderung definitiv zu verabschieden hat.
Keine Wortmeldung.
Traktanden
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1
Eröffnung der Landsgemeinde
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2
Wahlen
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3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2023
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4
A. Änderung des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz
B. Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus» -
5
Gesetz über die musikalische Bildung
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6
Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr
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7
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gesetz über die Glarner Kantonalbank -
8
Änderung des Gesetzes über das Personalwesen
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9
Memorialsantrag «Slow Sundays im Klöntal»
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10
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden -
11
Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken
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12
Förderung der Digitalisierung
A. Gesetz über die digitale Verwaltung
B. Gewährung eines Rahmenkredits über 2 Millionen Franken für die Förderung der digitalen Transformation für die Jahre 2023–2027 -
13
Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus
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14
Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
(Aufnahme des Klimaschutzes) -
15
A. Kinderbetreuungsgesetz
B. Memorialsantrag «Gemeindeübergreifende Krippenfinanzierung» -
16
Änderung des Energiegesetzes
(Erhöhung Dotation Energiefonds) -
17
Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
(Aufhebung der Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter) -
18
Unerheblich erklärter Memorialsantrag