Landsgemeindememorial abbestellen

Neues Konzept für die Information der Stimmberechtigten über die Landsgemeinde

Der Kanton Glarus verfolgt ein neues Konzept für die Information der Stimmberechtigten über die Geschäfte der Landsgemeinde. Sämtliche Stimmberechtigten erhalten künftig eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen zu jedem Geschäft der kommenden Landsgemeinde. Die Ausführungen sind möglichst allgemeinverständlich formuliert und schaffen einen Überblick über die anstehenden Traktanden. Die Broschüre dient als niederschwelliges Zugangstor zur Landsgemeinde. Ausgehend davon können sich Interessierte gezielt detailliertere Informationen beschaffen. Gleichzeitig wurde das Online-Informationsangebot auf dieser Plattform weiterentwickelt.

Künftig können die Stimmberechtigten auf die Zustellung des umfangreichen Landsgemeindememorials in ihren Haushalt verzichten. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn die Informationsbeschaffung ohnehin online erfolgt und das gedruckte Memorial dazu nicht benötigt wird. Der Verzicht kann über das Serviceportal von Kanton und Gemeinden (my.gl.ch) mitgeteilt werden. Alternativ nimmt ihn die Wohngemeinde auch am Schalter, per Telefon oder per E-Mail entgegen. Stichtag ist jeweils der 31. Januar. Da das Memorial pro Haushalt mit einer stimmberechtigten Person zugestellt wird, gilt auch der Verzicht für den ganzen Haushalt. Dabei wird vorausgesetzt, dass ein Verzicht mit allen stimmberechtigten Personen im Haushalt abgesprochen ist. Diese können den Verzicht auch widerrufen. Zudem können sie auch im Einzelfall stets ein Memorial bei der Gemeindekanzlei des Wohnorts bestellen.