Traktandum 22

Memorialsantrag „Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer“

Kaspar MartiKaspar Marti, Engi, beantragt, den Memorialsantrag anzunehmen. Die gesellschaftliche Veränderung werde früher oder später dazu führen, dass auch die Ausländer das Stimmrecht erlangen. Es sei besser, zu den Ersten zu zählen und nicht durch das Zuwarten einen Imageverlust in Kauf zu nehmen. In Neuenburg existiere bereits das Ausländerstimmrecht und sei für viele Neuenburger kein exotisches Anliegen gewesen, sondern eine logische Konsequenz. Schliesslich sollen sich die niedergelassenen Ausländer an den Gesellschaftsaufgaben beteiligen und es gelte, ihr Potential zu nutzen.

Aydin ElitokLandrat Aydin Elitok, Bilten, beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Das Ausländerstimmrecht sei kein geeignetes Integrationsinstrument. Die meisten Ausländer seien zu wenig integriert und interessiert. Aus diesem Grund würden sich viele Ausländer von Dritten beeinflussen lassen. Die Konstituierung des Ausländerstimmrechts beruhe zudem auf keiner Gegenleistung. Wer sich wirklich integrieren möchte, der solle sich aktiv am Dorfleben beteiligen. Zudem könne jeder Ausländer auf eine Einbürgerung hinarbeiten, durch welche ihm dann die besagten Rechte übertragen werden.

Mauro SanaMauro Sana, Niederurnen, beantragt, den Memorialsantrag anzunehmen. Das Ausländerstimmrecht trage zur politischen Vielfalt bei und könne zu besseren Ideen und Lösungen führen. Die Angst der Gegner sei unbegründet, da bei den Ausländern alle politischen Richtungen vertreten seien und keine negativen Erfahrungen in anderen Kantonen gemacht wurden. Weiter ist das Sprachargument hinfällig, da ein im Kanton Glarus wohnhafter Ausländer mit der hiesigen Sprache besser vertraut sei als beispielsweise ein französisch sprechender Schweizer.

Marcel HuberMarcel Huber, Glarus, lässt im Ansatz einen Antrag auf Ablehnung des Memorialsantrags erkennen, ohne jedoch einen konkreten Antrag zu formulieren.

 

Christian MartiLandrat Christian Marti, Glarus, beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Integration brauche beide Seiten und sei ein langer Prozess. Integration werde vor allem durch die Berufsausübung und gesellschaftliche Aktivitäten gefördert und nicht durch das Wahl- und Stimmrecht. Der Weg zu diesen Rechten müsse über die Einbürgerung erfolgen. Die Einbürgerungshürden werden laufend abgebaut und die Einbürgerung somit erleichtert. Die Deutschkenntnisse werden zudem bei der Einbürgerung geprüft, wobei eine erfolgreiche Prüfung die sprachliche Vertrautheit untermauert. Das Wahl- und Stimmrecht solle demnach am Ende eines mehrjährigen Integrationsprozesses stehen.

Tanja PfammatterTanja Pfammatter, Ennenda, beantragt, dem Memorialsantrag zuzustimmen. Integration werde durch politische Mitwirkung erreicht. Viele Ausländer seien schon einige Jahre im Kanton sesshaft und durchaus dem Glarner Dialekt mächtig. Dem Argument der politischen Integration durch Einbürgerung könne nicht statt gegeben werden, da der Einbürgerungsprozess lang und die Hürden als hoch einzuschätzen seien. Aus diesem Grund sei eine schnelle Anbindung der Ausländer an die politischen Gepflogenheiten unseres Kantons wichtig, bevor diese das Interesse an der Politik verlieren.