Traktandum 15
Änderung des Gesetzes über den Zivilschutz
Beschluss
Dem Gesetz wird stillschweigend zugestimmt.
Der Bund hat auf den 1. Januar die Dauer der Dienstpflicht im Zivilschutz gesenkt. Weil der Kanton befürchtet, deswegen nicht mehr genügend grosse Bestände zu haben, verlängert er die Dienstpflicht gegenüber den neuen Bundesvorgaben während einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Der Landrat hat die Bestimmung wegen ihrer Dringlichkeit bereits in Kraft gesetzt.