Traktandum 10
Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
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Beschluss
Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Die sehr technische Vorlage passt fünf Gesetze an das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts an. Dieses ist seit 2003 in Kraft. Jeder Kanton muss ein Versicherungsgericht als einzige Instanz zur Beurteilung von Beschwerden bezüglich Sozialversicherungen bestellen. Zudem ist ein Einspracheverfahren vorzusehen; der Weiterzug erfolgt direkt ans Verwaltungsgericht. Anzupassen sind:
Verwaltungsrechtspflegegesetz, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Totalrevision), Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung.Im Landrat war die Vorlage völlig unbestritten. Der Landrat beantragt, der Vorlage unverändert zuzustimmen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Traktanden
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1
Eröffnung der Landsgemeinde
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2
Wahlen
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3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2009
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4
Memorialsantrag betreffend Durchführung einer Urnenabstimmung bei nicht eindeutigem Mehr an der Landsgemeinde
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5
A. Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
B. Änderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus -
6
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung -
7
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister
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8
Änderung des Steuergesetzes
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9
Änderung des Energiegesetzes
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10
Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
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11
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen -
12
A. Beitritt zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
B. Änderung des Kantonalen Submissionsgesetzes -
13
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Änderung des Gesetzes über die Glarner Kantonalbank -
14
Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden
A. Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz
über den Wald
B. Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr
C. Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe -
15
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Finanzhaushaltgesetz für den Kanton und die Gemeinden -
16
Projektierungskredit für die Planung einer Umfahrungsstrasse Näfels, Netstal und Glarus
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17
Unerheblicher Antrag