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Traktandum 8

Die Rednerinnen und Redner

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Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Memorial Seite 29 - 31)

Auf Bundes- und Kantonsebene wurden die Anstrengungen zugunsten des Gewässerschutzes in der Anfangsphase seit den 1970er-Jahren mit Beiträgen unterstützt. Der Bund hat mit den Änderungen des Gewässerschutzgesetzes die meisten Bundesbeiträge gestrichen. Damit soll dem Verursacherprinzip zum Durchbruch verholfen werden. Angesichts dieser Tatsache sollen in Zukunft, wie in etlichen andern Kantonen auch, keine Kantonssubventionen mehr für den baulichen Gewässerschutz ausgerichtet werden. Das bedingt eine Änderung der Finanzierungsartikel des Einführungsgesetzes (Art. 18 und 19). Die vorgesehene Ausführungen führt langfristig zu Minderausgaben des Kantons von jährlich etwa eine Million Franken und zu entsprechenden Mehrausgaben der Gemeinden.

Antrag: Der Landrat beantragt der Landsgemeinde der Gesetzesänderung zuzustimmen.


Beschluss:

Die Änderung des Gewässer-
schutzgesetzes wird angenommen.

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