Landsgemeinde 2000
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Traktandum 3

Roland DuerigRoland Dürig, Linthal, stellt den Antrag, den Steuerfuss auf 95 % festzulegen. Landammann Gisler entgegnet, das entspreche exakt dem Antrag der Regierung.
Dürig meint, es müsse eine Irrtum vorliegen, er habe den Antrag des Landrates falsch verstanden und sich noch gewundert, dass keine weiteren Wortmeldungen erfolgen. Seinen Antrag zieht er unter allgemeiner Belustigung zurück.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.

Darum geht es

Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2000

Gestützt auf den vom Landrat genehmigten Voranschlag für das Jahr 2000, welcher in der Laufenden Rechnung einen mutmasslichen Rückschlag von rund 229'000 Fr. vorsieht, beantragt der Landrat der Landsgemeinde, gestützt auf die Artikel 3 und 195-197 des Steuergesetzes:

1. den Steuerfuss für das Jahr 2000 auf 97 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen; dieser Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals zu verwenden;

2. als Ausgleich für die Steuerausfälle der Gemeinden infolge der Reduktion des Steuerfusses wird den Orts-, Schul- und Fürsorgegemeinden zulasten der Rechnung 2000 die Differenz von 97 Prozent auf 100 Prozent ausgeglichen und ein Beitrag von rund 1,7 Millionen Franken gewährt; der definitive Ausgleichsbeitrag ergibt sich aufgrund der Steuerabrechnung 2000.

Memorial als pdf-Datei (960 KB)

Beschluss

Der Antrag des Landrates wird somit angenommen.

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