Landsgemeinde 2000
zu Traktandum 1zu Traktandum 2Traktandum 3zu Traktandum 4zu Traktandum 5zu Traktandum 6Traktandum 7Traktandum 8zu Traktandum 9zu Traktandum 10Traktandum 11zu Traktandum 12zu Traktandum 13zu Traktandum 14zu Traktandum 15leerBeschlussleerKommentareleerTraktandenlisteleerHome

Traktandum 11

Stefan ParadowskiLandrat Stefan Paradowski, Glarus, sagt, Glarus habe als einer der ersten Kantone ein modernes Energiegesetz eingeführt - jetzt drohe aber der Verlust dieser Vorreiterrolle. Paradowski stellt deshalb den Antrag, Neubauten seien so auszurüsten, dass höchstens 80% der benötigten Energie mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden dürften. Diese vorgeschlagene 80%-Regel werde in den Kantonen Zürich und Thurgau bereits mit Erfolg angewendet. Der Passus sei eine marktfreundliche Lösung und begünstige die Anwendung umweltfreundlicher Technologien. Zudem spricht sich Paradowski für eine Anpassung der Isolationsvorschriften an höhere Standards aus.

Darum geht es:

Totalrevision des Energiegesetzes

1998 verabschiedeten die Eidgenössischen Räte das neue Energiegesetz, das den Energienutzungsbeschluss ablöste.

Der Kanton Glarus hatte schon 1987 ein Energiegesetz erlassen. Dieses Gesetz musste nur an der Landsgemeinde 1991 in zwei Punkten angepasst werden. Zum einen wurden für die Kleinproduzenten von Energie die Abgabebedingungen an die Versorgungsgesellschaften attraktiver gestaltet. Zum andern wurde das Warmwasser in die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung einbezogen.

Folgende Fakten erfordern nun eine Revision des kantonalen Energiegesetzes:
- Ablösung des Energienutzungsbeschlusses durch das neu geschaffene Energiegesetz des Bundes;
- Motionen betreffend Änderung der gesetzlichen Bestimmungen für die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung sowie betreffend Förderung von Wärmeverbünden mit Holzenergie.

Aufgrund des Energiegesetzes des Bundes drängt sich eine weiter gehende Anpassung des kantonalen Energiegesetzes auf, als dies 1991 der Fall war. Zum einen gilt es insbesondere, den erweiterten Spielraum bei der Abnahmepflicht gegenüber unabhängigen Produzenten auszunützen. Bei der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung soll der allgemein geltende Standard eingeführt werden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine zeitgemässe Regelung geschaffen, ohne ein zu dichtes Regelungswerk einzuführen und ohne Wirtschaft und Private zu stark einzuschränken.

Das revidierte Gesetz verfolgt im Wesentlichen folgende neuen Ziele:
- Anpassung der Vorschriften im Gebäudebereich an den Stand der Technik auf der Basis der Harmonisierungsmodule;
– Ermöglichung von Förderprogrammen im Energiebereich mit entsprechenden Beitragsleistungen des Bundes;
– Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Anschluss- und Entschädigungsbedingungen von unabhängigen Stromproduzenten und für die kommende Oeffnung des Elektrizitätsmarktes;
– Kompetenzübertragung zur Änderung des NOK-Gründungsvertrages an den Regierungsrat beziehungsweise Landrat.

Antrag

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde dem Gesetzesentwurf zuzustimmen.

Memorial als pdf-Datei (960 KB)

Rico BertiniLandrat Rico Bertini, Netstal, unterstützt den Antrag des Landrates. Die von Paradowski vorgeschlagene Änderung sei problematisch, da sie nicht nur für Neu-, sondern auch für Umbauten gelten würde. Eine Zwangsmassnahme sei unnötig, da das Energiebewusstsein bereits sehr hoch sei. Komme der Zusatz ins Gesetz, würden die Stimmbürger eine Katze im Satz kaufen.
Andi LuchsingerLandrat Andi Luchsinger, Haslen, unterstützt den Antrag Paradowski. Mit seinen heute geltenden Isolationsvorschriften befinde sich der Kanton Glarus nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Es bestehe ein enormes Sparpotential. Der Kanton Glarus solle sich den fortschrittlichen Kantonen anschliessen und seine Gesetzgebung auf den Stand der Technik bringen.
Walter BerneggerLandrat Walter Bernegger, Glarus, empfiehlt im Namen der vorberatenden Kommission die Ablehnung der Zusätze. Die vorgeschlagene Änderung würde unter Umständen dazu führen, dass in einem Haus zwei verschiedene Heizsysteme eingebaut werden müssten, was widersinnig sei. Der Einsatz nicht erneuerbarer Energien müsse der Verantwortung der Bürger überlassen und dürfe nicht durch staatliche Massnahmen erzwungen werden. Dem Gesetzesentwurf sei ohne Änderung zuzustimmen.
leer

Beschluss

In der Abstimmung findet der Antrag des Landrates ein grösseres Mehr als der Antrag Paradowski.

zum Anfang der Seite