Traktandum 3: Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2007




Die Vorlage im Überblick

Der Voranschlag für das laufende Jahr sieht in der Laufenden Rechnung einen Ertragsüberschuss von knapp 1,2 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung eine Zunahme der Nettoinvestitionen von 20,9 Millionen Franken vor. Für Abschreibungen sind 7,5 und für Spezialfinanzierungen netto 9,4 Millionen Franken vorgesehen. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 2,8 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht 87 Prozent. – Die Sparmassnahmen zeigen Wirkung. Das ansprechende Budgetergebnis 2007 kommt nicht zuletzt durch einen einmaligen Gebührenertrag von 7 Millionen Franken zustande. Ebenfalls beeinflussen die reduzierten Abschreibungen sowie die freie Verwendung des Bausteuerzuschlags das Ergebnis massgeblich.

Die Landsgemeinde des Jahres 2005 wandelte den Bausteuerzuschlag (4%) in einen bis Ende 2007 befristeten Sanierungszuschlag um. – Somit hat die Landsgemeinde 2007 darüber nicht zu befinden.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss für das Jahr 2007 auf 95 Prozent der einfachen Steuer festzusetzen.

Auszug aus dem Memorial (pdf-Datei 44 KB)
Vollversion Memorial (pdf-Datei 3.4 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.