Traktandum 15:
A. Anpassung der Gesetzgebung an die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
B. Vorgezogene innerkantonale Entflechtungen von Aufgaben und Finanzströmen
– Vorlage 1: Änderung der Kantonsverfassung
– Vorlage 2: Änderung des Bildungsgesetzes
– Vorlage 3: Änderung des öV-Gesetzes
– Vorlage 4: Gesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
– Vorlage 5: Änderung des Sozialhilfegesetzes
C. Kompensation der Entlastung der Gemeindehaushalte durch die NFA und die vorgezogenen innerkantonalen Entflechtungen von Aufgaben und Finanzströmen (Änderung des Steuergesetzes)




Die Vorlage im Überblick

Die NFA macht die Anpassung verschiedener kantonaler Gesetze nötig. Sie legt zudem nahe, den innerkantonalen Finanzausgleich sowie die Aufgabenteilung im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden zu reformieren. Der Beschluss der Landsgemeinde 2006, per 2011 drei Einheitsgemeinden zu schaffen, bestimmt die Ausgangslage für den innerkantonalen Finanzausgleich und die innerkantonale Aufgabenteilung grundlegend.

Im Teil A geht es um durch die NFA bedingte Gesetzesanpassungen. Schwerpunkt bildet die Verankerung der Programmvereinbarungen als neue Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Die Gesetzesänderungen werden in einem Mantelerlass als eine einzige Vorlage der Landsgemeinde unterbreitet.

Die Schaffung der drei Einheitsgemeinden verlangt eine umfassende Prüfung der innerkantonalen Aufgabenteilung und des innerkantonalen Finanzausgleichs. Dazu sind umfangreiche Abklärungen nötig. Die Neuerungen sind daher grundsätzlich erst 2011 einzuführen. In Aufgabenbereichen, in denen die NFA schon die heutigen Gemeinden wesentlich betrifft, sind Aufgaben und Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden zu entflechten. Teil B enthält die betreffenden Rechtsänderungen zu den Bereichen stationäre Altersbetreuung, Bildung, öffentlicher Verkehr, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe. – Die fünf Vorlagen werden der Landsgemeinde je separat unterbreitet.

Teil C befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen. Die Vorlagen verändern die Zahlungsbilanz im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden. Die Gemeindehaushalte werden wesentlich entlastet, wogegen der Kantonshaushalt zusätzlich belastet wird. Dementsprechend werden die Anteile an der Einkommens- und Gewinnsteuer angepasst. Dabei werden Entflechtungen berücksichtigt, die in separaten Vorlagen enthalten sind. Ausgeklammert bleibt die Vorlage zur Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens, welche eine separate Kompensation beinhaltet.

Die effektiven finanziellen Konsequenzen der NFA für den Kanton Glarus werden erst im Sommer 2007 bekannt sein, wenn die eidgenössischen Räte über die Dotierung der verschiedenen Ausgleichgefässe und die Verteilung der Mittel befunden haben werden.

Der Landrat diskutierte die Höhe der Kompensation zwischen Kanton und Gemeinden. Er stellte sich
klar hinter den Antrag von Regierungsrat und Kommission und beantragt der Vorlage unverändert zuzustimmen.

Auszug aus dem Memorial (pdf-Datei 431 KB)
Vollversion Memorial (pdf-Datei 3.4 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.