Traktandum 8: Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung (Sportschule Glarnerland)




Die Vorlage im Überblick

Die Vorlage macht die Sportschule Glarnerland zu einem gesetzlichen Bildungsangebot des Kantons. Die vorgeschlagene Regelung hält fest, der Kanton führe bei Bedarf auf der Sekundarstufe I eine Sportschule. Der Entscheid über den Betrieb bei geringem Bedarf liegt beim Landrat. Zur Finanzierung dienen ein Grundbeitrag des Kantons, Gemeindebeiträge, Schuldgelder der Erziehungsberechtigten und Zuwendungen Dritter. Die Zukunft der Sportschule ist beim Kanton am besten gesichert. Die ebenfalls erwogene Variante einer privaten Trägerschaft kann keine Gewähr für die erfolgreiche Fortsetzung des eingeschlagenen Weges bieten. Ebenfalls nicht angezeigt ist die nochmalige Verlängerung des Schulversuchs.

Im Jahr 2003 stimmte der Landrat der versuchsweisen Führung der Sportschule Glarnerland zu. Die Bewertung der drei Versuchsjahre fällt sehr positiv aus. Das Konzept bewährte sich. Die Nachfrage war innerkantonal und aus den umliegenden Kantonen über Erwarten gross. Die Ausbildungsqualität ist im Quervergleich mit andern Schulen hoch, es sind sportliche Spitzenklassierungen zu verzeichnen, und es ist die Sportschule durch ein Label von Swiss Olympic anerkannt. Nicht zuletzt ist die Signalwirkung eines erfolgreichen Projektes für den Standort Glarus von Bedeutung.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage unverändert zuzustimmen.

Auszug aus dem Memorial (pdf-Datei 69 KB)
Vollversion Memorial (pdf-Datei 3.4 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.