Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2027
1. Ausgangslage
Das Budget 2026 des Kantons Glarus sieht einen Aufwand von 457,7 Millionen Franken und einen Ertrag von 455,8 Millionen Franken vor. Somit resultiert ein Verlust von 1,9 Millionen Franken. Der Kanton plant Investitionen in der Höhe von 46,4 Millionen Franken. Davon kann er jedoch nur 7,2 Millionen Franken mit Geld aus seiner laufenden Rechnung tragen. Für die Jahre 2027–2029 rechnet der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan mit Verlusten zwischen 1,1 und 7,2 Millionen Franken. Investiert werden netto zwischen 42,6 und 23,1 Millionen Franken. Im Durchschnitt kann der Kanton nur rund einen Sechstel davon aus der laufenden Rechnung finanzieren. Eine Trendumkehr ist nicht absehbar.
Die finanzielle Lage des Kantons Glarus bleibt also weiterhin angespannt. Er lebt von seiner Substanz. Trotz deutlich höheren Steuererträgen, höheren Beiträgen aus dem nationalen Finanzausgleich und der wieder regelmässigen Gewinnausschüttung durch die Schweizerische Nationalbank bleiben das Budget 2026 und die Planungen für die Folgejahre im negativen Bereich. Nur dank den bereits umgesetzten Massnahmen aus dem Entlastungspaket 2025+, gewichtigen Kürzungen im Budgetprozess und Verschiebungen auf die Folgejahre sieht das Budget 2026 immerhin ein nur leicht negatives Ergebnis vor. Besonders herausfordernd ist die Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich. Neue Aufgaben sind deshalb weiterhin auf ihre Notwendigkeit sowie ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis zu überprüfen.
2. Festsetzung des Steuerfusses
Für das Jahr 2027 soll der Steuerfuss unverändert bei 58 Prozent der einfachen Steuer belassen werden. Der Bausteuerzuschlag, der für die Finanzierung grosser Investitionen erhoben wird, soll hingegen angepasst werden. Eine Überprüfung ergab, dass die Bausteuerzuschläge für die Sanierung der Lintharena SGU sowie für den Bau der Querspange Netstal und den Ausbau der Netstalerstrasse um 0,1 Prozentpunkte auf je 0,4 Prozent gesenkt werden können. Diese Senkungen sind auf verschiedene Gründe wie ein verändertes Zinsumfeld, höhere Steuereinnahmen sowie Abweichungen zwischen den geplanten und den tatsächlichen Investitionskosten zurückzuführen. Auf der anderen Seite kommt der Bausteuerzuschlag für die Erweiterung der Berufsfachschule in Ziegelbrücke hinzu. Dieser soll – wie bereits im Memorial für die Landsgemeinde 2024 in Aussicht gestellt – 0,7 Prozent betragen. Insgesamt erhöht sich damit der Bausteuerzuschlag um 0,5 Prozent der einfachen Steuer auf 2,2 Prozent sowie – unverändert – 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
3. Antrag
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss für das Jahr 2027 auf 58 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2,2 Prozent der einfachen Steuer und 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag wird wie folgt verwendet:
- 0,4 Prozent der einfachen Steuer und 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Sanierung der Lintharena SGU;
- 0,2 Prozent der einfachen Steuer für die Erweiterung der Lintharena SGU;
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer für die Stichstrasse Näfels-Mollis;
- 0,4 Prozent der einfachen Steuer für die Querspange Netstal und den Ausbau der Netstalerstrasse;
- 0,7 Prozent der einfachen Steuer für die Erweiterung der Berufsfachschule Ziegelbrücke.