Traktandum 8
Memorialsantrag «Für attraktivere Velorouten»
Die Vorlage im Überblick
Der Kanton Glarus muss den Veloverkehr fördern. Zentral ist dafür ein zusammenhängendes und durchgehendes sowie sicheres und attraktives Velowegnetz mit direkten Verbindungen. Dessen Sicherstellung erfolgt künftig über Velowegnetzpläne. Diese sind das Kernstück des neuen Kantonalen Veloweggesetzes, das Anfang 2025 in Kraft trat.
Über die Finanzierung der Veloinfrastruktur entscheidet der Landrat. Dieser beschliesst jedes Jahr mit dem Strassenbauprogramm bzw. mit dem Budget darüber, wie viel Geld für konkrete Veloweg-Projekte zur Verfügung steht. Das Geld dazu stammt aus der Strassenverkehrsrechnung. Wichtigste Einnahmequelle ist dort die Strassenverkehrs- bzw. Motorfahrzeugsteuer. Im Jahr 2024 wurden rund 90’000 Franken für die Velowege ausgegeben.
Ein Memorialsantrag der GLP des Kantons Glarus will diesen Finanzierungsmodus nun anpassen: Künftig sollen mindestens 10 Prozent der Einnahmen aus den Strassenverkehrssteuern in die Förderung von Velorouten für den Alltagsverkehr fliessen. Dies hätte im Jahr 2024 einer Summe von rund 1,06 Millionen Franken entsprochen. Übergeordnetes Ziel der Antragstellerin ist die stärkere Förderung des Veloverkehrs durch eine Steigerung von Attraktivität und Sicherheit der Velowege. Die Antragstellerin erkennt Nachholbedarf und verweist in ihrer Begründung insbesondere auf eine positive Wirkung auf die Standortqualität und die Verkehrsbelastung. Velofahren sei gesund und liege im Trend. Die Umsetzung des neuen Kantonalen Veloweggesetzes und der Velowegnetzpläne benötige zudem eine gesicherte Finanzierung.
Der Regierungsrat betonte in seiner Stellungnahme die Bedeutung des Veloverkehrs. Er verwies auf die in den vergangenen Jahren erreichten Verbesserungen der Veloinfrastruktur. Der Regierungsrat erachtet den aktuellen Finanzierungsmodus jedoch als zielführend. Dieser orientiere sich am tatsächlichen Mittelbedarf bzw. an den konkreten Projekten. Solche würden auf Basis der neu zu erstellenden Velowegnetzplanung aufgezeigt. Auf eine Finanzierung auf Vorrat sei zu verzichten. Eine solche könne die Umsetzung von Projekten ohne positives Kosten-Nutzen-Verhältnis fördern. Die Festlegung eines fixen Anteils an der Verkehrssteuer für den Veloverkehr schränke die Flexibilität bei der Mittelverwendung ein. Der Landrat könne nicht mehr selbst und in Abwägung der unterschiedlichen politischen Interessen entscheiden, wofür das Geld ausgegeben werde.
Auch im Landrat wurde von den Gegnerinnen und Gegnern des Memorialsantrags vor allem die Blockierung von Einnahmen aus der Verkehrssteuer zur Förderung von Velorouten kritisiert. Der Kanton könne es sich nicht leisten, ohne konkrete Projekte Geld zu reservieren. Die Velowegnetzplanung sei abzuwarten. Die Festlegung der Mittel für die Veloinfrastruktur erfolge heute jährlich projektbezogen durch den Landrat im Budget. Das sei im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und ermögliche das Setzen von Prioritäten. Der Landrat habe im Budget 2026 einen Betrag von 610’000 Franken für die Radrouten vorgesehen und auch in den vergangenen Jahren regelmässig in die Veloinfrastruktur investiert. Das zeige, dass auch ohne Memorialsantrag Geld für die Förderung des Veloverkehrs zur Verfügung gestellt wird.
Die Befürworterinnen und Befürworter erinnerten an ein Versprechen des Regierungsrates: Dieser hielt an der Landsgemeinde 2018 fest, dass Schwachstellen auf den bestehenden Radrouten behoben würden. Die seither getätigten Investitionen seien jedoch zu tief. Die Behebung der Schwachstellen würde mit dem bisherigen Tempo zu lange dauern. Mit der Festsetzung eines fixen Anteils von 10 Prozent der Verkehrssteuern liesse sich der Bau eines attraktiven Velowegnetzes beschleunigen und Planungssicherheit – insbesondere auch in Bezug auf die Umsetzung der anstehenden Velowegnetzplanung – schaffen. Dieser Vorschlag führe auch nicht zu neuen Kosten. Das Geld würde lediglich neu verteilt. Investitionen in die Veloinfrastruktur führten unter anderem zu einer Entlastung auf der Strasse und einer umweltfreundlicheren Mobilität.
Der Landrat empfiehlt schliesslich mit deutlicher Mehrheit, den Memorialsantrag abzulehnen.
1. Ausgangslage
Mit Datum vom 22. November 2023 reichte die GLP des Kantons Glarus den Memorialsantrag «Für attraktivere Velorouten» ein. Der Antrag ist in Form einer allgemeinen Anregung verfasst. Er sieht vor, dass mindestens 10 Prozent der Strassenverkehrssteuern für die finanzielle Förderung von Velorouten im Alltagsverkehr eingesetzt werden. Der Memorialsantrag im Wortlaut:
| Gestützt auf Artikel 58 der Kantonsverfassung stellen wir im Namen der GLP des Kantons Glarus folgenden Memorialsantrag als allgemeine Anregung zuhanden der Landsgemeinde: Das Strassengesetz (z. B. im Art. 10) sei so anzupassen, dass mindestens 10 Prozent der Verkehrssteuern für die finanzielle Förderung von Velorouten im Alltagsverkehr eingesetzt werden. Damit kann die Mobilitätsförderung besser auf die neuen Gesetze (Veloweggesetz und Klimaschutzgesetz) ausgerichtet werden. Denn die Verkehrsinfrastruktur muss sicherer werden und besser aufeinander abgestimmt sein als heute. Mit der Erhöhung des Anteils an Veloverkehr gilt es das Angebot auf den Velorouten für den Alltagsverkehr bezüglich Sicherheit und Attraktivität zu optimieren und die Nachteile des Gesamtverkehrs zu minimieren. Begründung: Seit Anfang 2023 schreibt das nationale Veloweggesetz vor, dass in allen Kantonen sichere, durchgehende und attraktive Velowegnetze geplant und gebaut werden müssen! Seit der Volksabstimmung zum Klimaschutzgesetz haben wir nun auch im Verkehrsbereich das Netto-Null-Ziel umzusetzen. Eine Investition in eine attraktive, zeitgemässe und sichere Veloweginfrastruktur lohnt sich langfristig. Mit den neuen Velos ist man immer schneller und mit E-Bikes vor allem auch bequemer unterwegs im Alltag. Dies sollte auch das Glarnerland mit seinem flachen Talboden nutzen, um die Glarner Dorfzentren vom steigenden Verkehrsaufkommen mit Stau und Lärm zu entlasten. So können diese wieder attraktiver und lebenswerter werden. Dazu ist eine gute Abstimmung aller Verkehrsträger nötig. Veloförderung ist deshalb für die Standort- und Wohnortattraktivität im Glarnerland besonders wichtig. Die neuen Gesetze sind eine grosse Chance für unseren Kanton, der steigenden Verkehrsbelastung der Wohngebiete entgegenzuwirken. Denn der Velo- und Fussverkehr ist mit Abstand die gesündeste und umwelt- sowie kostenschonendste Fortbewegungsart. Die beantragten 10 Prozent würden etwa einem Beitrag von rund 25 Franken pro Kopf und Jahr entsprechen und ermöglichen, dass eine langfristige Stärkung des Velonetzes auch umgesetzt werden kann. Handlungsbedarf im Kanton Glarus Ein Realitätscheck im Kanton Glarus zeigt: Wird es eng, enden Velostreifen heute leider im Nichts. Dabei ist eine gute und sichere Veloinfrastruktur gerade bei knappen Platzverhältnissen, auch bei uns im Kanton, besonders wichtig. Seit Jahren, besonders seit Corona, nimmt der Veloverkehr erfreulicherweise stetig zu. Für eine weitere Zunahme der unterschiedlichsten Fortbewegungsmittel ohne Motor sind sichere Verkehrsführungen, auch über Kreuzungen, sehr wichtig. Die steigenden Unfallzahlen im Langsamverkehr machen deutlich, es besteht Nachholbedarf! Selbst bei den neusten Projekten merkt man, dass der Veloverkehr im Kanton Glarus noch keine Priorität hat. Bei neuen Erschliessungen wird teilweise nicht mal mehr mitgedacht und eingeplant. Wer fühlt sich sicher beim Bahnübergang Näfels-Mollis, beim Südende der neuen Stichstrasse? Es ist eigentlich ein Wunder, dass es hier, ohne Radspur und Fussgängerstreifen auf der Südseite, nicht mehr Unfälle gibt. Das gleiche gilt für die Querspange in Netstal: Der durchgehende gute und direkte Veloweg wurde verschnitten. Wie überall auf den Velowegen hat auch hier der motorisierte Verkehr in der Regel Vortritt. Warum können nicht auch Velos in den Quartieren gegenüber dem Motorverkehr konsequent Vortritt haben? Wirkungsvolles Velogesetz braucht Finanzsicherheit Das kantonale Veloweggesetz ist gut gemeint, droht aber zum wirkungslosen Papiertiger zu werden, wenn nicht neben der Netzplanung auch die nötigen finanziellen und personellen Mittel für die Umsetzung dieser Planungen bereitgestellt werden. Vor rund 10 Jahren wurde unser Radroutennetz von der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR), heute Ostschweizer Fachhochschule, analysiert, wobei über 50 Schwachstellen aufgezeigt wurden. Um diese zu beheben, wurden im Memorial zur Landsgemeinde 2018 rund 18 Millionen Franken Investitionen geschätzt. An der Landsgemeinde wurde es erst nach zweimaligem Auszählen abgelehnt, auch weil der Regierungsrat auf der Bühne versprach, die aufgelisteten Schwachstellen zu beheben. Heute bestehen noch mehr als 80 Prozent dieser Schwachstellen und viele wurden nur behoben, weil ohnehin Strassenbauarbeiten anstanden. Die Landsgemeinde wurde vertröstet, den schönen Worten folgten keine Taten. In den letzten vier Jahrzehnten waren in der Regel für die Radroute nur rund 100’000 Franken pro Jahr zusammen mit dem Strassenbauprogramm eingestellt worden. Während für den Strassenbau regelmässig investiert wurde, hatte der Kanton die Veloförderung im Vergleich zu anderen Kantonen vernachlässigt. Seit den 80er-Jahren bis zur heutigen Zeit wurde kaum in die Attraktivität und Sicherheit der Velorouten investiert. Mit dem neuen Veloweggesetz wird nun eine Netzplanung in Angriff genommen. Damit es kein wirkungsloser Papiertiger wird, braucht es neben der kantonalen Fachstelle auch regelmässig finanzielle Mittel für die Umsetzung. Mit dem Weg über die Verkehrssteuern profitieren auch die Gemeinden. Städte im Ausland machen es seit Jahrzehnten vor Velostädte wie Utrecht, Antwerpen, Kopenhagen und selbst Bern fördern den Veloverkehr sehr erfolgreich. Dies mit personellen und finanziellen Mitteln. So ist bekannt, dass z. B. Kopenhagen seit Jahrzehnten 35–40 Franken pro Kopf und Jahr in den Veloverkehr einsetzt und dank der Veloförderung das Wohnen und Arbeiten in der Stadt massiv attraktiver wurde. Deshalb sollte der Kanton Glarus die 10 Prozent bzw. 25 Franken pro Kopf und Jahr in die zukünftige Standortattraktivität investieren.» |
Der Landrat erklärte den Memorialsantrag im April 2024 für rechtlich zulässig und erheblich. Im November 2024 nahm er zur Kenntnis, dass der Memorialsantrag der Landsgemeinde 2026 vorgelegt werden soll. Stimmt die Landsgemeinde dem Memorialsantrag zu, sind Regierungs- und Landrat beauftragt, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Dieses wird der Landsgemeinde erneut zur Beschlussfassung unterbreitet.
2. Gesetzliche Grundlagen
Am 1. Januar 2023 trat das Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz, VWG) in Kraft. Im Sinne einer Grundsatzgesetzgebung definiert dieses wichtige Begriffe, die Planungsgrundsätze für die Velowegnetze sowie die Aufgaben des Bundes und der Kantone. Insbesondere verpflichtet das Veloweggesetz die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen sowie zum Erlass einer kantonalen Anschlussgesetzgebung. Diesem Auftrag kam der Kanton Glarus mit dem am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Kantonalen Veloweggesetz (KVWG) nach. Dieses bezweckt die Förderung des Veloverkehrs durch die Schaffung und Erhaltung eines zusammenhängenden und durchgehenden sowie sicheren und attraktiven Velowegnetzes mit direkten Verbindungen. Es regelt die Zuständigkeiten, Verfahren und die Finanzierung im Bereich der Velowegnetzplanung und deren Umsetzung.
Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass die Velowegnetzpläne bis Anfang 2028 erstellt und innert 20 Jahren umgesetzt werden. Inwieweit in die Förderung des Veloverkehrs investiert und fachliche sowie finanzielle Ressourcen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Veloverkehr zur Verfügung gestellt werden, bleibt Sache der Kantone.
3. Finanzierung des Strassen- bzw. Veloverkehrs
3.1. Finanzierungsmodelle
In den meisten Kantonen werden die Veloinfrastrukturen über die Strassenbauprogramme finanziert. Gespeist wird die Strassenrechnung («Strassenkasse») in der Regel durch kantonale Strassenverkehrssteuern, Kantonsanteile an nationalen Verkehrsabgaben sowie teilweise ergänzt durch allgemeine Steuergelder. Nur wenige Kantone kennen Spezialfinanzierungen für Veloinfrastrukturen (z. B. durch Zweckbindung der Mittel bzw. rechtliche Fixierung des Investitionsvolumens). So bestehen in den Kantonen Jura, Nidwalden, Zug und Zürich spezifische Rahmen- oder eigentliche Velokredite. Im Kanton Obwalden wird 1 Prozent des Kantonsanteils an den Einnahmen aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) dem Veloverkehr zur Verfügung gestellt.
Diskutiert wird aktuell auch eine Nutzerfinanzierung für den Veloverkehr. Auf Bundesebene lässt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Studie betreffend Modelle für eine verursachergerechte Finanzierung der Veloinfrastruktur durchführen. Zudem wollte die SVP anlässlich der Fragestunde vom 16. Dezember 2024 im Nationalrat wissen, ob die (Wieder-)Einführung einer Velovignette zur Infrastrukturfinanzierung als sinnvoll erachtet werde (vgl. Geschäft Nr. 24.7978). Der zuständige Bundesrat, Albert Rösti, verwies in seiner Antwort darauf, dass die frühere Vignette Versicherungszwecken diente und eine Wiedereinführung einer Velovignette nicht notwendig sei. Im Kanton Zürich wird sodann mit einer Einzelinitiative die Einführung einer kostendeckenden Verkehrsabgabe für Velofahrer gefordert (EI 309/2024).
3.2. Aktuelle Regelung im Kanton Glarus
Im Kanton Glarus entscheidet der Landrat jährlich im Rahmen des Strassenbauprogramms über den Mitteleinsatz für die Veloinfrastruktur. Dabei geht er von einem durch den Regierungsrat beantragten Budgetkredit aus. Dieser basiert auf der Schätzung der Kosten baureifer Projekte. Diese Praxis bewährte sich.
Wichtigste Finanzierungsquelle sind die Einnahmen aus den Verkehrssteuern. Diese sind gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EG SVG) zur Deckung der mit dem Strassenverkehr zusammenhängenden Kosten zu verwenden. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen aus den Verkehrssteuern insgesamt rund 12,7 Millionen Franken. Davon entfielen 10,6 Millionen Franken (fünf Sechstel) auf den Kanton und 2,1 Millionen Franken (ein Sechstel) auf die Gemeinden.
Insgesamt standen dem Kanton für die Finanzierung des Strassenverkehrs im Jahr 2024 rund 22,3 Millionen Franken zur Verfügung. Neben dem Kantonsanteil an den Einnahmen aus den Verkehrssteuern werden der Anteil an den Mineralölsteuererträgen des Bundes (5,7 Mio. Fr.), die Erträge aus der LSVA (4,1 Mio. Fr.) sowie die Einnahmen aus Bausteuerzuschlägen für Strassenbauprojekte (1,9 Mio. Fr.) für die Finanzierung des Strassenverkehrs herangezogen. Dies umfasst auch interne Verrechnungen (z. B. Kantonspolizei und Tiefbau) und indirekte Kosten wie öffentlicher Verkehr, Gesundheitskosten und Lärmschutz. Ein Überschuss aus der Strassenverkehrsrechnung fliesst in die Staatsrechnung, ein Defizit würde aus dieser gedeckt.
Der Aufwand in Zusammenhang mit dem Veloverkehr, namentlich die direkten Kosten für Radwege und damit zusammenhängende interne Dienstleistungen (z. B. Personal in der Hauptabteilung Tiefbau), wird dabei ebenfalls vollumfänglich aus diesen Finanzierungsquellen gedeckt. Im Jahr 2024 waren dies rund 90’000 Franken.
4. Ausbau und Verbesserung der Veloinfrastruktur
Die kantonalen Radrouten wurden bereits im Rahmen des im Jahre 2016 eingereichten Memorialsantrags «Änderung des Radroutengesetzes» überprüft. Dieser verlangte die Anpassung des bestehenden Radroutengesetzes aus dem Jahr 1983. Damit sollte im Wesentlichen erreicht werden, dass die kantonalen Radrouten künftig grundsätzlich zu asphaltieren, getrennt von den Fusswegen zu führen und ganzjährig offenzuhalten seien. Zudem verlangte der Memorialsantrag den Ausbau des Radroutennetzes neu bis Mühlehorn. Ein beim Kompetenzzentrum Fuss- und Veloverkehr der Hochschule für Technik Rapperswil im Juni 2016 in Auftrag gegebener Bericht kam nach Prüfung der Radrouten zum Schluss, dass das Glarner Radroutennetz grundsätzlich bereits gute Bedingungen aufweisen würde. Erste Schätzungen rechneten damals bei einer vollständigen Umsetzung der Ziele des Memorialsantrags mit Investitionskosten von rund 18 Millionen Franken und zusätzlich jährlich wiederkehrenden Kosten von 0,7 Millionen Franken. Der Regierungsrat erachtete ein stärkeres Engagement für die kantonalen Radrouten zwar als sinnvoll und zweckmässig, gab jedoch zu bedenken, dass diesen Anstrengungen finanzielle und personelle Grenzen gesetzt seien (Memorial für die Landsgemeinde 2018, S. 9). Die Landsgemeinde lehnte den Memorialsantrag schliesslich ab.
In der Zwischenzeit wurden dennoch bereits einige der im Bericht der Hochschule Rapperswil erwähnten Schwachstellen behoben sowie weitere Massnahmen zur Verbesserung der Veloinfrastruktur umgesetzt. Insbesondere investierte der Kanton in die Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. untere Linthbrücke in Näfels, Linthbrücke in Netstal, Chalberweid–Längrüti in Mitlödi, Querung der Sernftalstrasse in Schwanden oder Steinschlagschutz beim Radweg im Gäsi). Die Kosten für diese Massnahmen betrugen in den Jahren 2017–2024 knapp 2 Millionen Franken.
Aktuell liegen keine baureifen Projekte vor. Dies hängt nicht zuletzt auch damit zusammen, dass die Lösungsfindung im Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen (z. B. Umweltschutz, Wanderwege, Grundeigentümer) und aufgrund der knappen Platzverhältnisse stets schwieriger wird. Einsprachen blockieren immer wieder Infrastrukturprojekte.
Die kantonale Hauptabteilung Mobilität und Tiefbau erarbeitet aktuell die Velowegnetzplanung gemäss kantonalem Veloweggesetz. Ein interner Netzentwurf liegt bis März 2026 vor. In einem nächsten Schritt finden Vernehmlassungen sowie Gespräche mit Grundeigentümern, Interessenverbänden und den Gemeinden statt. Mit einem definitiven Velowegnetzplan kann ab 2027 gerechnet werden. Gestützt darauf wird der Massnahmenplan erstellt. Der Umfang dieser Massnahmen und die finanziellen Auswirkungen sind deshalb zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar.
Vergleiche mit Städten wie z. B. Utrecht oder Kopenhagen oder auch Bern sind im Übrigen nicht zielführend. Diese Städte sind schon von der Bevölkerungsdichte/Einwohnerzahl her nicht mit dem Kanton Glarus vergleichbar und verfügen über völlig andere Topografien und Platzverhältnisse.
5. Auswirkungen der Annahme des Memorialsantrags
Die Annahme des Memorialsantrags würde nicht nur die Förderung von Velorouten verstärken. Auch der finanzielle Steuerungsmechanismus in diesem Bereich würde sich grundlegend ändern. Bisher erfolgt die Steuerung der Investitionen in den Strassenverkehr inklusive Velorouten über Einzelprojekte, die der Landrat jährlich mit dem Strassenbauprogramm und dem Budget beschliesst. Dabei ist er grundsätzlich frei, die entsprechenden Mittel zu erhöhen oder zu kürzen. Bei einer Umsetzung des Memorialsantrags müsste der Regierungsrat hingegen dafür sorgen, dass jährlich mindestens 10 Prozent der Verkehrssteuern für die Veloinfrastruktur eingesetzt werden. In der Annahme, dass sich die Forderung des Memorialsantrags auf den Kantonsanteil an der Verkehrssteuer bezieht, hätte der Kanton im 2024 somit mindestens rund 1,06 Millionen Franken für die Förderung von Velorouten im Alltagsverkehr und damit deutlich mehr als rund 90’000 Franken aufwenden müssen.
Die Investitionen hätten sich damit an den dafür gesetzlich vorgesehenen Mitteln und weniger am konkreten Bedarf und allfälligen Kosten-Nutzen-Überlegungen zu orientieren. Die Folgen wären eine Zweckbindung von Mitteln ohne Kenntnis des genauen Mittelbedarfs sowie die Einschränkung der Budgetkompetenz des Landrates.
Selbst die von der Antragstellerin zitierten Investitionen von 18 Millionen Franken gemäss Memorial für die Landsgemeinde 2018 würden bei einer Behebung der Schwachstellen innert 25 Jahren jährlich wiederkehrende Kosten von «nur» rund 0,7 Millionen Franken verursachen. Wollte man die Vorgabe des vorliegenden Antrags erfüllen, wären aber zusätzliche Investitionen im Umfang von mindestens 0,3 Millionen Franken zu tätigen. Angesichts der Topografie und der Verkehrssituation im Kanton Glarus erscheint es fraglich, ob diese Mittel letztlich sinnvoll in Velorouten für den Alltagsverkehr investiert werden können. Vielmehr besteht die Gefahr, dass mittel- und langfristig eine teure Infrastruktur geschaffen wird, die nicht dem Bedarf entspricht. Gleichzeitig fehlen diese Mittel zur Finanzierung anderer Projekte im Strassenverkehr mit ausgewiesenem Bedarf und einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis.
6. Stellungnahme des Regierungsrates
Die Förderung des Veloverkehrs ist ein wichtiges umwelt- und verkehrspolitisches Anliegen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zu einem optimalen Mix der Verkehrsmittel, zur Entlastung der Verkehrsinfrastrukturen sowie an die persönliche Gesundheit. Seit dem Einreichen des vorliegenden Memorialsantrags im November 2023 verbesserte sich die Situation deutlich im Sinne der Antragstellerin. Der Kanton Glarus hat mit dem an der Landsgemeinde 2024 angenommenen Kantonalen Veloweggesetz die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von konkreten Projekten zur einheitlichen Förderung des Velofahrens geschaffen. Die politische Debatte zu diesem Thema fand also unlängst statt.
Der Regierungsrat unterstützt die Verbesserung und den Ausbau der Veloinfrastruktur und ist bestrebt, noch bestehende Schwachstellen zu beheben. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen reichen dazu aus. Handlungsbedarf bezüglich der Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage zur Zweckbindung von Steuermitteln für die Veloinfrastruktur ist nicht erkennbar.
Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass die Verbesserung der Velorouten über die gemäss neuem Veloweggesetz zu erstellenden Velowegnetzpläne und gemäss bisheriger Praxis auf Basis konkreter Projekte im Rahmen des Strassenbauprogramms anzustreben sind. Auf die vorsorgliche Bereitstellung finanzieller Mittel soll verzichtet werden, zumal dies die Umsetzung von Projekten mit schlechtem Kosten-Nutzen- Verhältnis fördern könnte. Die Annahme des Memorialsantrags würde zudem die Flexibilität in der finanziellen Steuerung, die Budgetkompetenz des Landrates und die freie politische Interessenabwägung beeinträchtigen. Das könnte sich unter anderer Konstellation in Zukunft auch als Nachteil erweisen. Deshalb lehnt der Regierungsrat den Memorialsantrag ab.
7. Beratung der Vorlage im Landrat
In der landrätlichen Debatte herrschte Einigkeit darüber, dass der Unterhalt und der Ausbau der Veloinfrastruktur notwendig sind. Der Langsamverkehr sei eine tragende Säule im Glarner Gesamtverkehrssystem. Die verstärkte Nutzung des Velos sei positiv für die Umwelt, den Verkehr und die Gesundheit. Auseinander gingen die Meinungen darüber, wie bei der Förderung des Veloverkehrs vorzugehen ist bzw. wie diese finanziert werden soll.
Die Gegnerinnen und Gegner des Memorialsantrags vertraten wie der Regierungsrat und die vorberatende landrätliche Kommission die Meinung, dass die Reservierung von 10 Prozent der Einnahmen aus den Verkehrssteuern bzw. rund 1 Million Franken für die Förderung von Velorouten nicht zielführend ist. Dadurch würde Geld ohne konkrete Projekte – und noch ohne Kenntnis der künftigen Velowegnetzplanung – auf Vorrat blockiert. Das könne sich der Kanton angesichts der angespannten Finanzlage nicht leisten. Der Landrat stelle die Mittel für die Veloinfrastruktur heute im ordentlichen Budgetprozess projektbezogen bereit. Das sei im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Bereitstellung von 610’000 Franken für die Radrouten im Budget 2026 zeige zudem beispielhaft, dass auch ohne Memorialsantrag in die Velowege investiert werde. Bereits in den Vorjahren seien Investitionen getätigt worden. Die mit dem Memorialsantrag verlangte pauschale Zweckbindung der Mittel verhindere hingegen die Prioritätensetzung und schränke die Budgetkompetenzen von Regierungs- und Landrat massiv ein.
Die Befürworterinnen und Befürworter des Memorialsantrags verwiesen insbesondere auf das Versprechen des Regierungsrates an der Landsgemeinde 2018: Bereits damals festgestellte Schwachstellen auf den bestehenden Radrouten würden behoben. Der damals zur Debatte stehende Memorialsantrag, der ebenfalls Verbesserungen auf den Radrouten zum Ziel hatte, sei auch aufgrund dieses Versprechens knapp abgelehnt worden. Die seither getätigten Investitionen seien jedoch derart tief, dass die Behebung der Schwachstellen bei gleichbleibendem Tempo 48 Jahre und damit zu lange dauern würde. Der Memorialsantrag zeige einen Weg auf, wie man einen Teil der Strassenverkehrssteuern konsequent für den Langsamverkehr verwenden und damit den Ausbau der Infrastruktur beschleunigen könne. Die Umsetzung der neuen Velowegnetzplanung
werde ohnehin Geld kosten. Mit der Zweckbindung eines Anteils von 10 Prozent der Verkehrssteuern – auch die Gemeinden partizipieren daran – wäre ein Beitrag reserviert. Ein alljährlicher Verteilkampf im Rahmen der Budgetdebatte entfalle. Das schaffe Sicherheit in Bezug auf Planung und Finanzierung. Der Vorschlag sehe auch keine neuen Ausgaben vor. Es käme lediglich zu einer Verlagerung von Mitteln vom Strassenbau auf die Radwege. Betont wurde dabei auch, dass das Velo ein sehr effizientes Fortbewegungsmittel sei. Es spare Ressourcen und Geld – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität. Je mehr Velo gefahren werde, desto tiefer seien die Umweltkosten sowie die Kosten für die psychische und physische Gesundheit. Ausserdem entlaste der Veloverkehr die Strassen. Diejenigen Personen, die wirklich auf das Auto angewiesen seien, müssten somit weniger im Stau stehen.
Der Landrat entschied nach ausführlicher Diskussion schliesslich deutlich, der Landsgemeinde die Ablehnung des Memorialsantrags zu beantragen.
8. Antrag
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag «Für attraktivere Velorouten» abzulehnen.