Landsgemeinde 2000
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Traktandum 4

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Das Wort wird nicht verlangt. Darum geht es

Genehmigung der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil

Schweizweit wurden Bestrebungen in Gang gesetzt, die Technika sowie die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen vom Status der Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen zu befördern. Als Schulen tertiärer Stufe sollen sie Alternativen zur universitären Bildung darstellen. Diese Bemühungen haben auf Bundesebene ihren gesetzgeberischen Abschluss im Bundesgesetz über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz; FHSG) gefunden, welches am 1. Oktober 1996 in Kraft getreten ist.

Die bestehende Interkantonale Vereinbarung über das Interkantonale Technikum Rapperswil (Ingenieurschule) wurde am 20. Mai 1970 durch die Kantone Zürich, St. Gallen, Schwyz und Glarus unterzeichnet. Das Interkantonale Technikum Rapperswil (ITR) nahm 1972 den Studienbetrieb auf. In der Zwischenzeit ist es zu einer blühenden Fachhochschule angewachsen, in der rund 700 Personen ein Diplomstudium in den Fachabteilungen Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Informatik, Landschaftsarchitektur, Maschinenbau und Raumplanung absolvieren. Es sind rund 55 Hauptlehrkräfte und 150 Lehrbeauftragte beschäftigt. Das Gesamtbudget der Schule beträgt knapp 38 Millionen Franken.

Das Umfeld des ITR hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Schweizweit wurden Bestrebungen in Gang gesetzt, die Technika sowie die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen vom Status der Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen zu befördern. Als Schulen tertiärer Stufe sollen sie Alternativen zur universitären Bildung darstellen. Diese Bemühungen haben auf Bundesebene ihren gesetzgeberischen Abschluss im Bundesgesetz über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz; FHSG) gefunden, welches am 1. Oktober 1996 in Kraft getreten ist.

Leitgedanken der Revision waren die Anpassung an die aktuelle Fachhochschulentwicklung und die Flexibilisierung der operativen Tätigkeit der Hochschulorgane. Der Hochschule Rapperswil sollte ein gewisser Spielraum im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung zukommen, um die Veränderungen der Zukunft im Rahmen der neuen Vereinbarung vollziehen zu können. Zudem werden neue Führungsinstrumente vorgeschlagen, welche die notwendige Steuerung durch die Träger weiterhin ermöglichen. Eine Arbeitsgruppe befasste sich mit der Erarbeitung des neueste Entwicklungen berücksichtigenden Vereinbarungsentwurfes.

Antrag: Der Landrat unterbreitet der Landsgemeinde den Beschlussesentwurf zur Annahme.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 68 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,8 MB)

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Beschluss

Das Traktandum wird gemäss Antrag des Landrates angenommen.

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