Landsgemeinde 2004
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Traktandum 6: Aufhebung des Gesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Kanton Glarus

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

Darum geht es:

Auf Bundesebene wird per Ende 2005 das bisherige Förderprogramm für preisgünstigen Wohnraum durch ein neues abgelöst, und den Kantonen werden nur noch Kontrollaufgaben im Vollzug zukommen. Die Aufhebung des kantonalen Gesetzes bringt keine grundsätzlich andere Ausrichtung, sondern sie nimmt als Sparmassnahme Aenderungen lediglich vorweg. Die Einsparungen des Kantons belaufen sich auf rund 140'000 Franken, diejenigen der Gemeinden auf 35'000 Franken jährlich. Nachdem die Beiträge in den letzten Jahren nur noch in wenigen Fällen für die Gesuchstellenden substanzielle Bedeutung hatten, erachtet der Landrat die vorzeitige Aufhebung des Gesetzes als gerechtfertigt.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 20 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 0,5 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

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