Landsgemeinde 2004
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Traktandum 7: Aenderung des Gesetzes über Schule und Bildung

Mathias Marti Mathias Marti-Schuler, Engi, unterstützt den Antrag des Landrates und kann nicht verstehen, dass die Grünen und die SP die Sparmassnahmen bekämpfen. Er appelliert an die Eigenverantwortung aller und rechnet nachher vor, wie die Ausgaben in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Sparen müsse man dort, wo am meisten ausgegeben werde, und das sei in der Bildung und im Gesundheitswesen.
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Brigitta Schlumpf Brigitta Schlumpf, Netstal, stellt den Antrag, Art. 11 Abs. 1 zurückzuweisen. Sie versteht, dass gespart werden muss und fragt sich, woher die Mehrausgaben im Schulbereich kommen. Der Landammann weist sie darauf hin, dass ein einzelner Artikel nicht zurückgewiesen werden kann. Deshalb beantragt sie den Artikel abzulehnen.
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Ruth Hefti Landrätin Ruth Hefti, Braunwald, empfiehlt, Artikel 54 und Artikel 111, Abs. 1 Bst. C abzulehnen und so zu belassen wie sie heute sind. Wenn die Kantonsbeiträge jetzt gestrichen werden, würde das unter anderem auch eine Minderung des Standortvorteiles bedeuten. Sie weist weiter darauf hin, dass bedürftige Familien das Geld bei Annahmen woanders holen müssen. Wiederum würden Familien, die jetzt stark belastet sind eine zusätzliche Belastung erfahren. Zudem schicken wir mit der Annahme dieses Artikels ein schlechtes Signal nach aussen.
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Christoph Suter-Hunziker Christoph Suter-Hunziker, Sool, unterstützt den Antrag Hefti. Er ist überrascht, dass nach der letztjährigen Landsgemeinde wiederum ein Antrag auf Sparmassnahmen eingebracht werde. Dieser Antrag sei nichts anderes als eine neue Steuer - eine Kindersteuer.
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Marianne Blumer Schegg Marianne Blumer Schegg, Niederurnen, unterstützt den Antrag von Ruth Hefti. In dieser Vorlage gehe es um die Kinder. Diese bräuchten unsere Unterstützung, sie sind unsere Zukunft. Mit der Ablehnung der Vorlage würde man sich der Grundbedürfnisse der Kinder annehmen. Sie erzählt von einer Umfrage, die besagt, dass Beteiligung des Kantons an Horten ein positives Signal aussende, auf das auch die Unternehmen positiv reagieren würden. Jeder Franken, der in die Betreuung der Kinder investiert werde, sei ein gut investierter Franken.
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Rolf Hürlimann Landrat Rolf Hürlimann, Schwanden, beantragt der Einführung des Schulgeldes zuzustimmen. Sorge mache er sich vor allem, wie unser Kanton in Zukunft finanziell über die Runden komme. Hohe Schulden würden wir ja unseren Kindern vererben. Ohne massive Sparmassnahmen hätten wir in vier Jahren eine Verschuldung von 200 Mio. Franken. Er erinnert daran, dass bei einer Zinserhöhung auch die Zinszahlungen enorm steigen würden. Das Massnahmenpaket betreffe viele verschiedene Branchen und Menschen, so dass es breit abgestützt sei. Trotz dieser Tatsache würden viele Bürger(innen) nur die Sparmassnahmen im Bildungsbereich sehen. Da die Bildung einen sehr hohen Anteil an den Gesamtausgaben ausmachen würden, komme man nicht darum herum, dort Standards etwas zu redimensionieren. In der Vorlage seien auch Massnahmen in Härtefällen vorgesehen. Auch in andern Kantonen würde ein Schulgeld für den ausserobligatorischen Schulbereich verlangt. Es werde kein einziges Kind wegen dieses fehlenden Schulgeldes die Schule nicht mehr besuchen können. Die Vorlage sei also durchaus sozial verträglich und deshalb unterstützenswert.
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Peter Rotlin Landrat Peter Rotlin, Oberurnen, erwähnt, dass auch andere Kantone die familienergänzende Betreuung für Kinder unterstütze, zuständig seien jedoch die Gemeinden. Und es gebe in diesen Kantonen finanziell tragbare Lösungen. Fallstudien zeigen, dass qualitativ hohe Angebote auch von privaten getragen werden können. Zudem seien in staatlich finanzierten Horten die Löhne sehr hoch. Unterstützungsbeiträge durch die Gemeinden könnten ja weiterhin gesprochen werden. Zudem seien die Gemeinden besser in der Lage, den Bedarf zu erkennen und entsprechend zu decken. Auch sei es ungerecht, wenn auch reiche Eltern vom Giesskannenprinzip profitieren könnten.
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Hans-Peter Schaub Hans-Peter Schaub, Ennenda, empfiehlt der Landsgemeinde, den Antrag Hefti anzunehmen, also die Einführung der Schuldgelder für das 10. Schuljahr abzulehnen. Die Vorlage führe zu einem ungerechten Bildungssystem, in dem Kinder von Besserverdienenden weiter bevorteilt würden, obwohl diese bereits jetzt deutlich übervertreten seien im Bereich der höheren Bildung. Er betont, dass 1000 Fr. Schulgelder pro Jahr eine grosse Belastung für Eltern sei. Er appelliert für ein Sparen ohne Brett vor dem Kopf.
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Beat Noser Beat Noser, Oberurnen, beantragt die Annahme der Änderungsanträge. Als Gemeindepräsident wisse er, was der Bereich Bildung und Kinderbetreuung für das Standortmarketing bedeute. Es gelte trotzt schwieriger Finanzlage den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Mütter seien darauf angewiesen, durchgehend berufstätig bleiben zu können, um nicht den Anschluss zu verlieren. Er warnt, dass eine Kürzung des Angebots im 10. Schuljahr zu einem Bumerang für die Sozialhilfe werden könnte.
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Der Landamman schlägt vor, dass sich angesichts der vielen Redner nur noch ein Gegner und ein Befürworter der Vorlage sowie ein Vertreter der Regierung äussern sollen.
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René Meier René Meier, Mollis, unterstützt ebenfalls die Annahme des Änderungsantrages zu den Kinderhorten. Diese seien ein wichtiges und sinnvolles Angebot in der heutigen Zeit, in der viele Frauen berufstätig seien.
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Gilberto Guggiari Landrat Gilberto Guggiari, Bilten, verteidigt die Vorlage von Regierung und Landrat. Er betont, dass aufgrund der Gesetzesänderung kein einziges Kind weniger zur Schule gehe. Hingegen sei heute die Zinsbelastung der Kantonsschulden sehr gross und werde sich in Zukunft noch weiter negativ entwickeln. Sparen müsse deshalb zur Kultur werden, es dürfe keine Tabus mehr geben. Niemand zweifle daran, dass Horte und Tagesschulen notwendig seien. Die Unterstützung durch den Kanton führe in diesem Bereich jedoch zu einer Kostensteigerung, da aufgrund der gesetzlichen Vorschriften teurere Fachkräfte beschäftigt werden müssten.
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Ruedi Gisler Regierungsrat Ruedi Gisler verteidigt die Haltung von Landrat und Regierung und beantragt eine unveränderte Annahme der Vorlage. Die Schulgelder müssten zusammen mit den Gebühren betrachtet werden, und hier stehe der Kanton Glarus im Vergleich sehr gut da. Durch die Einführung von Schulgeldern würde zudem kein einziges Kind aufgrund einer finanziellen Notlage vom Schulbesuch ausgeschlossen. Beim familienergänzenden Betreuungsangebot werde die Verantwortung dort angesiedelt, wo es am meisten Sinn mache, nämlich bei den Gemeinden.
Darum geht es:

Sparmassnahmen sind auch im Bildungsbereich zu prüfen und umzusetzen. Die Aenderung des Bildungsgesetzes hebt die Unentgeltlichkeit für das nachobligatorische Schulangebot auf (Art. 11 und 11 a ), verzichtet auf Kantonsbeiträge an Zahnbehandlungskosten (Art. 52) und streicht die Bestimmungen betreffend der familienergänzenden Betreuungsangebote, um diese Aufgabe wieder vollständig den Gemeinden zu übertragen (Art. 54, 111 Abs. 1 Bst. c). Das Verbesserungspotenzial beträgt rund 450'000 Franken.

Ein gutes, zeitgemässes Schulangebot ist für die Entwicklung unseres Kantons wesentlich. Das Angebot muss aber nicht bis zum letzten nachobligatorischen Schultag unentgeltlich sein, wobei die Schulgelder nicht vom Besuch eines Angebotes abhalten dürfen. Die Höhe des Schulgeldes hat verkraftbar zu sein. Es ist eine Grössenordnung von 500 Franken pro Semester vorgesehen; für Lernende in bescheidenen Verhältnissen sind Teilerlass- oder Erlassmöglichkeiten in die Ausführungsbestimmungen aufzunehmen. Betroffen von der Belastung werden die 250 bis 300 Lernenden des zehnten Schuljahres, der Diplommittelschule und der vierten bis sechsten Klasse des Gymnasiums sein. – Die Unentgeltlichkeit soll per 1. August 2005 aufgehoben werden. Der Mehrertrag ab 2005 ergibt etwa 290'000 Franken.

Präventionsmassnahmen und gesundheitliche Ueberwachung der Lernenden sind wichtig. Zahnbehandlungen jedoch sind in die Eigenverantwortung oder in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten zurück zu übertragen. – Die Einsparung beläuft sich auf jährlich 60'000 Franken.

Die gesellschaftlichen Umstände führen vermehrt zur Forderung auf Begleitung und Betreuung der Lernenden über Mittag sowie vor und/oder nach der Unterrichtszeit. Mit Kinderhorten, Tagesschulen, Mittagstisch, Betreuung, Aufgabenhilfe usw. kann das familienergänzende Betreuungsangebot je nach Bedürfnis einer einzelnen oder mehrerer Gemeinden zusammen gestaltet werden. Es ist nicht Aufgabe der Schule die Angebote zu organisieren, zu leiten und im Wesentlichen – sei es mit Besoldungsbeiträgen des Kantons und/oder mit namhaften Mitteln der Schulgemeinden – zu finanzieren; familienergänzende Betreuungsangebote sind Sache der daran Interessierten und sollen – wie früher – von diesen getragen und organisiert werden. Die Einsparung für den Kanton beträgt 100'000 Franken jährlich.

Umstritten im Landrat waren das Aufheben der Unentgeltlichkeit für das nachobligatorische Schulangebot und der Kantonsunterstützung für familienergänzende Betreuungsangebote. – Der Landrat beantragt mehrheitlich, den vorgeschlagenen Aenderungen des Bildungsgesetzes zuzustimmen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 32 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 0,5 MB)


Beschluss

In der Abstimmung wird die Einführung des Schulgeldes nach dreimaliger Abstimmung knapp verworfen. Die Abschaffung des familienergänzenden Betreuungsangebotes wird ebenfalls verworfen.

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