Landsgemeinde 2004
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Traktandum 12 A. Aenderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz
über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
B. Aenderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die obligatorische
Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
C. Aenderung des Vollziehungsgesetzes zum Bundesgesetz über
Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates. Darum geht es:

Das Prüfen von Aufgaben ergab, dass mit einer Zentralisierung der Vollzugsaufgaben der Gemeindearbeitsämter, je nach Stand der Arbeitslosigkeit, Einsparungen von rund 70'000 Franken jährlich zu realisieren sind. Die Umsetzung bedingt eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih sowie des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung; die Anpassung des Vollziehungsgesetzes zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer ist hingegen rein redaktioneller Natur. Bei dieser Gelegenheit werden im Weiteren verschiedene kleinere Anpassungen vorgenommen, die durch das übergeordnete Bundesrecht bedingt sind. – Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, den Aenderungen zuzustimmen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 40 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 0,5 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

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