Landsgemeinde 2005
Traktanden: zu Traktandum 1 zu Traktandum 2 zu Traktandum 3 zu Traktandum 4 zu Traktandum 5 zu Traktandum 6 zu Traktandum 7 zu Traktandum 8 zu Traktandum 9 zu Traktandum 10 zu Traktandum 11 zu Traktandum 12 zu Traktandum 13 zu Traktandum 14 zu Traktandum 15 zu Traktandum 16leerBeschlussleerGästebuchleerTraktandenlisteleerHome

Traktandum 3:
A. Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2005
B. Befristete Umwandlung des Bausteuerzuschlags in einen Sanierungszuschlag

Kaspar Marti
Kaspar Marti, Engi, stellt den Antrag, den Steuerfuss wieder auf 100 % zu setzen. Er sieht diese Massnahme als sinnvoll an und verweist auf einen früheren Landsgemeinde-Antrag des Finanzdirektors. Es soll der Zustand wie 1999 erstellt werden. Mit den heutigen 95 % würden wir so tun, als hätten wir immer noch gute finanzielle Verhältnisse. Die Situation habe sich aber in den letzten Jahren stark verändert, die Kantonsfinanzen seien sehr unbefriedigend. Schulden machen könne nur eine vorübergehende Massnahme sein und mit dem Sparen würden wir an die Grenzen stossen. Die Erhöhung sei eine sozialverträgliche Massnahme, die den Gemeinden weitere finanzielle Mittel geben würde. Marti rechnet vor, wie hoch zusätzlichen Steuern für verschiedene Einkommen sein werden.
leer
Martin Landolt
Martin Landolt, Näfels, empfiehlt den Antrag Marti abzulehnen. Der Kanton sei zurzeit nicht attraktiv genug, würde man jetzt die Steuern erhöhen würde sich das noch verschlechtern. Wir müssten aber auch an die Einwohner denken. Die Sparmassnahmen seien in Angriff genommen worden und würden auch erste Wirkung zeigen. Sparen würde ja nicht immer Freude machen. Wir müssen auch lernen, mit schlanken Strukturen leben zu können. Würden wir mit dem ersten Gegenwind die Steuern erhöhen, würden wir die Sparanstrengungen sozusagen unterlaufen.
leer
Peter Landolt
Peter Landolt, Näfels, bis heue hätten wir 95 % halten können. Die CVP ist der Meinung, dass wir diese Höhe behalten sollten. Eine Erhöhung sei kontraproduktiv. Steuern erhöhen bedeutet, einen zusätzlichen Attraktivitätsverlust. Das könnte potentielle Zuzüger abschrecken. Schöne Wohnlagen, gute öffentliche Verkehrsmittel und attraktive Steuersätze seien wichtig, um attraktiv zu bleiben. Der Kanton Schwyz hätte gezeigt, dass auch ohne Erhöhung der Steuern die Finanzen in Ordnung gebracht werden könne. So müssten wir auch die konsequente Politik, welche die Regierung eingeschlagen hat, konsequent weiter verfolgen. Landolt zählt verschiedene Projekte auf, die dem Kanton Glarus eine Verbesserung der Situation bringen könnten.
leer
Karl Stalder
Karl Stadler, Schwändi, unterstützt den Antrag von Kaspar Marti. Obwohl sich die Sparanstrengungen positiv auswirken würden, sei die finanzielle Situation immer noch nicht gut. Auf der Einnahmenseite hätte man zu weing gemacht. Die höheren Gebühren seien unsozial, weil sie auch für die kleinen Einkommen gleich hoch seien wie für die grossen. Sicher sei die Attraktivität des Standortes sehr wichtig, aber in den anderen Kantonen seien Steuererhöhungen im Gespräch. Wir hätten die Steuern für die Firmen ja bereits gesenkt.
leer
Martin Leutenegger
Martin Leutenegger, Glarus, im Namen der landrätlichen Finanzkommission rät der Landsgemeinde, die Erhöhung deutlich abzulehnen. Wir hätten heute noch beträchtliches Sparpotenzial. Er stellt die Teuerung in Bezug zu den Ausgaben des Kantons und kommt zum Schluss, dass wir noch mehr sparen müssen. "Der Kanton hat ein Problem bei den Ausgaben und nicht bei den Einnahmen. Geben wir den bereits beschlossenen Sparmassnahmen genügend Zeit, um ihre Wikrung zu entfalten". Auch erinnert er an die Gefahr, mit höheren Steuern unattraktiv zu werden.
leer
Erich Hug
Erich Hug, Schwanden, beantragt, den Steuerfuss auf 100 % zu erhöhen und damit den Normalzustand herbeizuführen. Wir könnten ja jährlich den Steuerfuss den gegebenen Umständen anzupassen. Fakt sei es, dass es uns heute nicht gut geht. Die grossen Steuereinnahmen seien Vergangenheit. Der Kanton spare bereits - dort liege nicht mehr viel Potential. Er erinnert an die schlechte Presse betreffend den Sparmassnahmen in den Schulen und appeliiert an die Landsgemeinde, die Steuern zu erhöhen.
leer
Willi Kamm
Willy Kamm, Finanzdirektor, meint, es höre sich komisch an, wenn er für 95 % plädiere. "Sparmassnahmen benötigen eine gewisse Zeit", sagt er und erinnert daran, dass die Regierung mit über 150 Massnahmen die Finanzen in Ordnung bringe. Er erinnert nochmals daran, dass in der Finanzpolitk eine langfristige Optik wichtig sei. Auch Kamm sagt wie Erich Hug, dass die Landsgemeinde ja jährlich die Steuersätze den neuen Umständen anpassen könne. Also sei eine jetzige Senkung auf 95 % vertrebar.
leer
Fernando Reust
Fernando Reust, Ennenda, wollte vor zwei Jahren ein Grossprojekt lancieren, das aber scheiterte. Der Landammann unterbricht den Redner. Für ein separates Projekt müsse ein Memorialsantrag eingereicht werden. Der Landammann entzieht Fernando Reust das Wort.
Darum geht es:

A. Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2005

Der Voranschlag für das laufende Jahr sieht in der Laufenden Rechnung einen Ertragsüberschuss von 44 000 Franken und die Investitionsrechnung eine Zunahme der Nettoinvestitionen von 20,5 Millionen Franken vor. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen von lediglich 5,5 Millionen Franken ergibt sich im Voranschlag 2005 ein Finanzierungsfehlbetrag von rund 15 Millionen Franken. – Dieses Resultat, in welches die Ergebnisse der Sparmassnahmen bereits eingebaut sind, kam nur dank einer Entnahme aus den Steuerreserven von 10,8 Millionen Franken zu Stande.

Der Regierungsrat schlug, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, dem Landrat das Beibehalten des Steuerfusses von 95 Prozent der einfachen Steuer sowie des Bausteuersatzes vor.

Im Landrat wurde beantragt, den Steuerfuss auf 100 Prozent festzusetzen. Die Kantonsfinanzen seien nicht nur durch Neuverschuldung, Sparen und Leistungsabbau sondern auch durch zusätzliche Einnahmen zu sanieren. – Dem wurde entgegnet, da die Auswirkungen verschiedener Massnahmen ihre Wirkung noch kaum entfaltet hätten und die Landsgemeinde 2003 diese Erhöhung mit einem klaren Sparauftrag ablehnte, sei bis Ende der Finanzplanperiode (2007) mit einem solchen Antrag zuzuwarten. Eine Steuererhöhung würde die Konkurrenzfähigkeit im Standortwettbewerb vermindern; die Gemeinden verfügten zudem mehrheitlich über genügend Mittel. Die nächste Steuererhöhung müsse als Sanierungszuschlag einzig zu Gunsten des Not leidenden Kantons erfolgen. – Der Landrat lehnte den Antrag auf einen höheren Steuerfuss ab.

Der Landrat beantragt somit der Landsgemeinde, den Steuerfuss für das Jahr 2005 auf 95 Prozent der einfachen Steuer festzusetzen.

B. Befristete Umwandlung des Bausteuerzuschlags in einen Sanierungszuschlag

Trotz der vielen Sparmassnahmen, welche auch zu vermehrten Einnahmen führen und das Ergebnis um 35,2 Millionen Franken verbessern, und buchhalterischen Massnahmen, welche die Aufwandüberschüsse in der Finanzplanperiode um 32,6 Millionen Franken reduzieren, kann die Vorgabe des Finanzhaushaltgesetzes, «die Laufende Rechnung ist mittelfristig auszugleichen», nicht eingehalten werden. Ein Zustand, welcher auf Dauer nicht hingenommen werden darf.

Da bei den über den Bausteuerzuschlag finanzierten Objekten (Kantonsspital, SGU, Berufsschule Ziegelbrücke) bereits während der Bauphase Abschreibungen vorgenommen worden sind, lässt es sich verantworten, den Bausteuer- in einen Sanierungszuschlag umzuwandeln. Diese Massnahme muss befristet werden. Sie ist nur bis Ende der Finanzplanperiode anzuwenden. Während der drei Jahre 2005 bis 2007 flössen total 16,7 Millionen Franken in die allgemeinen Erträge des Kantons, was die Laufende Rechnung deutlich verbesserte. Die Umverteilung führte zwar zu einer längeren Abschreibungsdauer, doch könnten die Aufwendungen trotz des dreijährigen Unterbruchs in der gesetzlich vorgegebenen Weise abgeschrieben werden.

Im Landrat blieb die befristete Umwandlung unbestritten.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde folgendem Beschlussentwurf zuzustimmen:

Befristete Umwandlung des Bausteuerzuschlags in einen Sanierungszuschlag
(Erlassen von der Landsgemeinde am ...... Mai 2005)

  1. Der Bausteuerzuschlag von 4 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird für die restliche Dauer der Finanzplanperiode (2005–2007) nicht für die Abschreibung der zweckgebunden finanzierten Investitionen (Kantonsspital, Berufsschule Ziegelbrücke, SGU) verwendet, sondern als Sanierungszuschlag der Laufenden Rechnung gutgeschrieben.
  2. Die Bauzinsen, die auf den Tilgungsbeständen der zweckgebunden finanzierten Investitionen berechnet werden, sind weiterhin der Laufenden Rechnung gutzuschreiben, respektive der Investitionsrechnung zu belasten.
  3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 87 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 367 KB)


Beschluss

Beschluss A: Die Landsgenmeinde stimmt mit grossem Mehr dem Natrag des Landrates zu.

Beschluss B: Da es keine weitere Wortmeldung gibt, ist der Antrag des Landrates angenommen.

zum Anfang der Seite