Landsgemeinde 2005
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Traktandum 4: Aenderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung

Emil Küng
Emil Küng, Obstalden, beantragt eine Änderung des Gesetzestextes, obwohl damit der anvisierte finanzielle Effekt nicht ganz erreicht werden kann. Er verlangt das ausschliessliche Wohnortsprinzip mit der Begründung, dass bei gleichem Wohnort und gleichem Berufsziel eine Ungerechtigkeit entsteht, falls eine Stelle ausserhalb des Kantons gefunden wird. Derzeit gingen etwa 130 Schüler leer aus. Mit der Annahme des Antrags Küng würde das Sparziel nur marginal schlechter. Weitere Änderungsanträge seien hingegen nicht anzunehmen.
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Markus Weber, Ennenda, unterstützt den Antrag Küng, weil viele Jugendliche ohnehin nur wenig Geld zur Verfügung haben und nicht gestraft werden sollen, nur weil sie ausserhalb des Kantons eine Lehrstelle haben.
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Paul Hösli
Paul Hösli, Niederurnen, stellt den Abänderungsantrag, wonach gar nichts mehr an die Reisekosten bezahlt werden soll. Der interkantonale Vergleich zeigt, dass nur drei andere Kantone solche Reisekostenerstattungen gewähren (Uri, Appenzell Innerrhoden, Zug), und das erst noch in ganz bescheidenem Rahmen. Die anderen Kantone zahlen nichts (oder nichts mehr). Das heisst, eine Abschaffung des Beitrages würde zu einer gesamtschweizerischen Harmonisierung beitragen und das Sparpotential sogar von 300 000 auf 388 000 Franken erhöhen.
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Christian Marti
Christian Marti, Glarus, unterstützt den Antrag des Landrates. Am bisherigen Grundsatz wird festgehalten, aber ein Selbstbehalt eingeführt. Auch der administrative Aufwand des Kantons wird gesenkt. Für überdurchschnittliche Reisekosten kann der Kanton nach wie vor mildernd eingreifen. Der Antrag Küng ist abzulehnen, weil er überproportionalen administrativen Aufwand verursache. Deshalb sind die effektiven Mehrkosten wesentlich höher als von Emil Küng berechnet, das sei ein gefährlicher Blindflug. Andere Schüler erhalten auch keine Beiträge. Der Kanton muss auch in Zukunft handlungsfähig bleiben, man darf also keine teuren und unpraktikablen Kompromisse machen. Wer ganz gerecht sein will, der muss den Abänderungsantrag Hösli zustimmen.
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Heinz Hürzeler
Heinz Hürzeler, Luchsingen, beantragt den Selbstbehalt aus dem Gesetzestext zu streichen. Bei einem Jahreseinkommen von z. B. 6000 Fr. ist ein Selbstbehalt von 1000 Fr. zu hoch. Der Spareffekt der Vorlage beträgt für den Kanton gerade mal 0.75 Promille! Wie auch bei anderen Sparmassnahmen (Gymnasium, Musikschule) wird auf dem Rücken der Jungen gespart, dabei könnte man bei anderen Geschäften Prozente sparen!
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Willi Kamm
Finanzdirektor Willy Kamm fordert die Ablehung des Antrages Hürzeler, weil mit solchen kleinen unkalkulierbaren Massnahmen am Konzept herumgeschustert wird.
Darum geht es:

Heute übernimmt der Kanton bei Lehrlingen, welche den Pflichtunterricht in ausserkantonalen Berufsschulen besuchen müssen, die vollen Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels (Halbtax-Basis) von Ziegelbrücke zum Schulort. Mit der Aenderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung wird für die Vergütung der Reisekosten das Wohn- und Lehrortsprinzip eingeführt; das geltende reine Lehrortsprinzip überträgt dem Kanton auch die Aufwendungen von Lehrlingen aus anderen Kantonen, die in einem glarnerischen Betrieb die Lehre absolvieren. Neu werden nur noch Lehrlingen mit Lehr- und Wohnort im Kanton Glarus Reisekosten bezahlt. Zudem wird ein vom Regierungsrat festzulegender Selbstbehalt eingeführt. Beträgt der Selbstbehalt 1200 Franken, so haben alle, die eine kantonale Berufsschule besuchen, die Reisekosten weiterhin selber zu bezahlen und jene, die eine ausserkantonale Berufsschule besuchen, einen Reisekostenanteil zu übernehmen. Diese Regelung bringt eine Gleichbehandlung der Lernenden und eine Kosteneinsparung von jährlich rund 300 000 Franken. Sie kann rückwirkend auf den 1. August 2004 in Kraft treten, da über die Beiträge für das Schuljahr 2004/2005 erst in der zweiten Hälfte 2005 abgerechnet wird.

Im Landrat war die Aenderung im Grundsatz unbestritten. Lediglich die Frage, ob auch Lehrlinge mit Wohnort im Kanton, aber ausserkantonalem Lehrort, zu unterstützen seien, gab zu Diskussionen Anlass.
Der Landrat blieb beim Vorschlag des Regierungsrates.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 94 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 367 KB)


Beschluss

Der Antrag Küng (nur Wohnortsprinzip) wird abgelehnt.

Der Antrag Hürzeler (Streichung Selbstbehalt) wird abgelehnt.

Der unveränderte Antrag gemäss Memorial wird nach nochmaligem Abstimmen angenommen.

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