Landsgemeinde 2005
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Traktandum 13: Aenderung des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz

Louis Spälty
Louis Spälty, Hätzingen, beantragt die Ablehnung des Antrages. Ein Moratorium ist etwas Neues und etwas Unschönes - fast wie ein Grab, das man auszuheben beginnt. Seit vielen Jahren werden Glarner Gebäude geschützt. Aber der Denkmalschutz wurde nicht einmal angefragt, ob es Sparmöglichkeiten gäbe! Das Traktandum ist ein "Vogel-friss-oder-stirb"-Antrag. Man darf nicht mehr mehren und mindern, wie das an der Landsgemeinde üblich ist. Die Annahme des Antrages bewirkt, dass während Jahren nichts mehr geschieht. Wenn zum Beispiel die Landräte während drei Jahren keine Schönheitspflege mehr machen dürften: Wo würde das hinführen! Es ist erwiesen, dass für jeden Franken, den der Kanton für die Denkmalpflege zur Verfügung stellt, 7 bis 8 weitere Franken zugeschossen bzw. investiert werden. Am Beispiel des Thomas-Legler-Hauses in Diesbach zeigt Spälty auf, wie viel Geld die Initiative des Kantons ausgelöst hat! Noch kein einziger Kanton hat sich bisher so ein Memorandum erlaubt!
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Pankraz Freitag Baudirektor Pankraz Freitag führt aus, dass die Denkmalpflege keinesweges sterben wird. Alternativen wären eine Reduzierung der Mittel, z. B. auf einen Drittel. Bereits zugesagte Beiträge werden ausbezahlt. Per 2008 wird die Verteilung der Beiträge zwischen Kanton und Bund ohnehin neu geregelt. Da macht das Moratorium durchaus Sinn. Das Argument, dass die Beiträge weiteres Geld auslösen, ist richtig, aber aber insgesamt ist diese Investitionssumme verschwindend klein im Vergleich zur gesamten Bausumme im Kanton.
Darum geht es:

Mit der befristeten Ergänzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes mit einem Artikel 25 a wird ein Moratorium für Beitragsleistungen in der Denkmalpflege eingeführt. Bis Ende 2007 sollen keine Gesuche für Beiträge an Ortsbildschutz und Denkmalpflege behandelt werden; es werden nur noch bis am 31. Dezember 2004 eingereichte Gesuche behandelt, wenn sie die formellen Anforderungen erfüllen. Wie in fast allen anderen Bereichen sind zur Sanierung der Kantonsfinanzen auch bei der Denkmalpflege Einschränkungen unerlässlich.

Mit dem vom Landrat beantragten Moratorium werden die erforderlichen Einsparungen erreicht.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 89 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 367 KB)


Beschluss

Der Antrag Spälty wird abgelehnt, somit ist der Antrag des Landrates verabschiedet.
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