Landsgemeinde 2005
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Traktandum 5: Aenderung des Gesetzes über den Schutz von Personendaten

Albert Brida
Albert Brida, Glarus, meint, wenn man Personen und Datenschutz zusammen lege, die Gefahr gross sei, dass das missbraucht werde. Das gefährde unsere Demokratie. Er beantragt die Ablehnung des Antrages.

 

 

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Beat Noser
Beat Noser, Oberurnen, als Gemeindepräsident wisse er, dass nicht mehr jede Gemeinde jede Aufgabe erfüllen könne. Er erinnert daran, dass das Projekt Glarus Hoch3 (EDV-Zusammenlegung verschiedener Gemeinden) sehr gut funktioniere. Auch unter einem solchen Vorgehen, könnten EDV-Projekte weiterhin gemacht werden.
Darum geht es:

Für das Ausgliedern der Bearbeitung von Personendaten seitens eines öffentlichen Organs (Kanton, Gemeinden) an einen Dritten wird im Datenschutzgesetz unter anderem eine Grundlage in einem Gesetz verlangt. Dies erwies sich im Zusammenhang mit verschiedenen Informatik-Projekten («Glarus Hoch 3», Kantonsspital) als wenig praktikabel. Zentrale Informatiklösungen (z.B. Rechenzentren) sind für die öffentlichen Verwaltungen, die sich einem zunehmenden Kosten- und Rationalisierungsdruck ausgesetzt sehen, hilfreich und oft günstiger. Gemeinsame Informatikstrategien beinhalten ein erhebliches Sparpotenzial. Der Landrat beantragt daher der Landsgemeinde, das Erfordernis eines Gesetzes in formellem Sinne für die Auslagerung der Bearbeitung von Personendaten fallen zu lassen und Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a des Datenschutzgesetzes ersatzlos zu streichen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 87 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 367 KB)


Beschluss

Die Landsgemeinde stimmt der Vorlage zu.

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