Landsgemeinde 2005
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Traktandum 6: Aenderung des Steuergesetzes

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.
Darum geht es:

Die Aenderung von Artikel 246 des Steuergesetzes bezweckt, den Verteilschlüssel für die Einkommens-und Gewinnsteuer der Schulgemeinden auf alle Angebote der Sekundarstufe I, also auch auf diejenigen des Kantons, anzuwenden. Mit der Totalrevision des Steuergesetzes – welche ebenfalls die Verteilung des Steuerertrages und den Finanzausgleich betraf – und dem neuen Bildungsgesetz wurden die Kosten der Kantonsschule und des Freiwilligen Schulischen Zusatzangebotes auf den Kanton übertragen. Dies verteilte rund 1,9 Millionen Franken Staatssteuerertrag zu Gunsten der Schulgemeinden um. Vorher waren sogar alle Schüler in den Verteiler einbezogen gewesen. Inzwischen erforderte die drastisch schlechtere finanzielle Lage des Kantons einschneidende Sparmassnahmen. Dies und die finanzielle Entlastung der Schulgemeinden durch tiefere Schülerzahlen rechtfertigen die vorgeschlagene Partizipation der Angebote der Sekundarstufe I des Kantons an der Einkommens- und Gewinnsteuer.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 86 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 367 KB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

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