Landsgemeinde 2005
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Traktandum 12: Aenderung verschiedener Gesetze im Sozialversicherungsbereich

Priska Müller
Priska Müller, Oberurnen, beantragt im Namen der Glarner Grünen, die Artikel 3, 4, 7a abzulehnen. "Die Vorlage ist eine Schnellbleiche und setzt am falschen Ort an - zudem verfehle sie ihr Ziel", sagt und ergänzt, dass sie befürchte, dass es eine Verlagerung zu den Fürsorgeleistungen geben würde. Damit würde das Gegenteil zum Sparen erfolgen. Das kantonale Gesetz werde bald grundlegend überarbeitet wegen des neuen Finanzausgleichs, der 2008 in Kraft gesetzt werde. Damit würde das vorliegende Gesetz in kurzer Zeit bereits wieder 2007 zur Abstimmung gelangen. Es sei schlauer, die Gesetzesänderung abzuwarten. Sie empfiehlt die vorliegende "Schnellbleiche" zur Ablehnung.
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Erich Leuzinger
Erich Leuzinger, Riedern, empfiehlt der Vorlage unverändert zuzustimmen. Der Besitzstand sei gewahrt. Mit dieser Vorlage soll die geltende Regelung präzisiert werden; der Bund regle ja die Minimalleistungen, die erbracht werden müssen. Niemand würde deswegen in Sozialhilfe abgedrängt. "Von Sozialabbau kann man nicht reden", sagt er weiter.
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Christian Luginbühl
Christian Luginbühl, Filzbach, unterstützt im Namen der SP, den Antrag der Grünen zu unterstützen. Die geplante Sparübung setze bei denen Menschen an, die bereits Schwierigkeiten hätten. Mit der neuen Vorlage würden wir deren Leben noch weiter einschränken. Zudem sei es oft so, dass behinderte Menschen Leistungen oft teurer erstehen müssten als Nichtbehinderte. Wenn wir nun an den Grenzen rumschrauben würden, liefen wir Gefahr, dass Menschen in die Armutsgrenze rutschten.
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Peter Rothlin
Peter Rothlin, Oberurnen, bittet als Mitglied der vorberatenden Kommission, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Der Besitzstand soll gewahrt werden, aber es dürften keine neuen Begehrlichkeiten geweckt werden. Rothlin weist auch auf die "Zumutbarkeit" hin, zum Beispiel aufs Taschengeld: Ein EL-Bezüger müsste gemäss neuer Regelung auf zwei Franken pro Tag verzichten. Das Gesetz sei mit Bedacht ausgearbeitet worden und es verlange nichts Unmögliches.
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Werner Marti
Werner Marti, Sool, ersucht die Landsgemeinde, die Streichungsanträge zu unterstützen. Einerseits würden mit dem neuen Gesetz Leistungen abgebaut. Marti weist darauf hin, dass die Ergänzungsleistungen heute schon sehr knapp seien. Andererseits würde es hier eine Kostenverschiebung geben. Der Beitrag an die Pflegeheime würde runtergesetzt. Und das wiederum betreffe Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet hätten. Wir würden mit dieser Massnahme keinen einzigen Franken sparen, sagt Marti und ersucht die Landsgemeinde, dem Antrag zuzustimmen.
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Maria-Hanna Paszkowski
Maria-Hanna Paszkowski, Luchsingen, fragt sich, wo denn die Armutsgrenze liege und findet es einen Skandal, dass man bei denjenigen Menschen sparen würde, die ohnehin nicht viel hätten. Sie votiert für die Ablehnung der Vorlage.
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Marianne Dürst
Marianne Dürst, Regierungsrätin, sagt, dass man mit der neuen Vorlage drei neue Taxen einführen werde. Das heisst, das sich bei den Pflegheimtaxen nichts ändern werde. "Es bleibt sich alles gleich, die Vorlage ist kein Sozialabbau", sagt sie. Der Kanton wolle einfach seine Kompetenz wahrnehmen und zwar durch den Landrat. Dieser möchte bei jeder anstehenden Änderung prüfen, wie sich die Situation des Kantons und jener der Bezüger zeige, um so möglichst optimale Voraussetzungen zu schaffen.

Darum geht es:

Der Landsgemeinde wird die Aenderung dreier Gesetze beantragt:

  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung;
  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung;
  • Gesetz über kantonale Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.

Die Vorlage beinhaltet das Umsetzen eines berechtigten, auf ihre Ausgestaltung hin aber zurückgezogenen Memorialsantrages; demgemäss wird für die Berechnung der Beitragsleistungen der Gemeinden auf die aktuellsten Einwohnerzahlen abgestellt. Zudem bringt sie punktuelle Flexibilisierungen im Bereich der Ergänzungsleistungen (EL). – Weitergehende Aenderungen werden später in einer umfassenderen Vorlage zu behandeln sein.

Die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik zeigt, dass der Kanton Glarus überdurchschnittlich viele EL-Bezüger und vergleichsweise hohe EL-Kosten aufweist. Eine Arbeitsgruppe analysierte diese Situation und schlug verschiedene Sparmassnahmen vor:

  • Einkommensgrenze: Die Einkommensgrenzen sollen nicht mehr an die im Bundesgesetz vorgesehene Höchstgrenze gebunden sein, sondern vom Landrat innerhalb der bundesrechtlichen Vorgabenfestgelegt werden. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Einkommensgrenze bei der nächsten Erhöhung durch den Bund auf dem bisherigen Stand (17 640 Fr.) zu belassen.
  • Taschengeld (Alters- und IV-Heim sowie Pflegeheim): Die Bemessung des Taschengeldes soll nicht mehr an die maximale Einkommensgrenze gebunden sein.
  • Anrechnung der Tagestaxen: Dafür soll auf drei Heimkategorien (Alters-, Invaliden[wohn]- und Pflege-heime) abgestellt werden, und es sollen unterschiedliche Ansätze/Beiträge festgelegt werden.

Die beantragten Gesetzesänderungen wirken sich personell nicht aus. Hingegen hat das Aendern der Berechnungsgrundlagen deutliche finanzielle Folgen. Es bringt zudem eine den aktuellen Verhältnissen besser entsprechende Belastung der Gemeinden. Die finanziellen Auswirkungen der Anpassung der EL-Ansätze hängen davon ab, in welchem Ausmass der Landrat die Möglichkeiten ausschöpft.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde Zustimmung zur Vorlage.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 109 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 367 KB)


Beschluss

Die Landsgemeinde stimmt der Vorlage unverändert zu.

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