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Traktandum 10: Verwaltungsorganisation 2006; Anpassungspaket 1
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Das Wort wird nicht ergriffen. Den Vorlagen ist somit unverändert entsprochen worden.
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Darum geht es:
Das Anpassungspaket 1 beinhaltet auf Einzelthemen beschränkte Anpassungen an die Verwaltungsorganisation 2006. Den Schwerpunkt bilden gesetzliche Vorschriften, welche die Wahl von auswärtigen Personen in bestimmte kantonale Behörden ermöglichen. Im Weiteren wird die Verfassungsgrundlage für die Landratsverordnung so geändert, dass die bisher im Behördengesetz verankerten Pflichten der Landratsmitglieder in die Landratsverordnung überführt werden können. Zudem wird die Neuzuweisung der Schifffahrtskontrolle und der Schiffsbesteuerung an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Im Zentrum des weit umfassenderen Anpassungspaketes 2 werden Regelungen betreffend Zuweisung von Verwaltungsaufgaben in der neuen Verwaltungsorganisation stehen. Ueber diese Vorlage wird die Landsgemeinde 2006 zu befinden haben. Diskutiert wurde im Landrat lediglich, ob beim Mutterschaftsurlaub wie bisher voller Lohnersatz von 14 Wochen zu leisten oder die neue bundesrechtliche Minimalregelung (80 Prozent) zu übernehmen sei. Der Landrat folgte mit klarer Mehrheit dem regierungsrätlichen Vorschlag auf Beibehaltung des vollen Ersatzanspruches. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Auszug aus Memorial (pdf-Datei 139 KB) Vollversion Memorial (pdf-Datei 367 KB) |
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