Landsgemeinde 2005
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Traktandum 7: Aenderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.
Darum geht es:

Die Vorlage bezweckt die Einbürgerungsverfahren im Kanton Glarus wieder durchführen zu können. Jede Gemeinde soll innerhalb der Rechtsordnung (d.h. eine Urnenabstimmung wäre unzulässig) in der Gemeindeordnung bestimmen können, wer, beziehungsweise welche Behörde (Gemeinderat oder Kommission) den Einbürgerungsentscheid vorbereitet und fällt. Soweit eine Gemeinde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, ist der Gemeinderat für die Vorbereitung und die Gemeinde- oder Tagwensversammlung (Versammlung der Stimmberechtigten) für den Entscheid zuständig. Ein Memorialsantrag vom November 2003 wurde durch den Landrat im März 2004 für solange sistiert, bis die Rechtslage auf Bundesebene geklärt ist. Die Vorlage beschränkt sich darauf, die notwendigsten Anpassungen vorzunehmen, weil das Bundesrecht wohl bald geändert wird. Sie soll auf den 1. Juli 2005 in Kraft treten und auf alle hängigen Verfahren angewendet werden können. – Sie war im Landrat unbestritten.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 86 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 367 KB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

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