Landsgemeinde 2006

Traktandum 3: Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2006

Darum geht es:

Der Voranschlag für das laufende Jahr sieht in der Laufenden Rechnung einen Ertragsüberschuss von knapp 231000 Franken und die Investitionsrechnung eine Zunahme der Nettoinvestitionen von 18,4 Millionen Franken vor. Unter Berücksichtigung von Abschreibungen von lediglich 5,9 Millionen Franken und von Entnahmen aus Spezialfinanzierungen von 2,5 Millionen Franken ergibt sich im Voranschlag 2006 ein Finanzierungsfehlbetrag von rund 14,8 Millionen Franken. Dieses Resultat berücksichtigt die Ergebnisse der wiederum getroffenen Sparmassnahmen.

Die Landsgemeinde des vergangenen Jahres wandelte den Bausteuerzuschlag (4%) in einen bis Ende 2007 befristeten Sanierungszuschlag um. - Somit hat die Landsgemeinde 2006 darüber nicht mehr zu befinden.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss für das Jahr 2006 auf 95 Prozent der einfachen Steuer festzusetzen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 42 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,2 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.

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