Landsgemeinde 2006

Traktandum 6: Änderung des Steuergesetzes

(Antrag betr. Reduzierung wirtschaftliche Doppelbelastung; Sozialabzug
für berufsbedingte Fremdbetreuung der Kinder; Partnerschaftsgesetz)

Roland Reichenbach
Roland Reichenbach, Niederurnen, stellt den Änderungsantrag Artikel 33, Abssatz 1 Ziffer 4, ersatzlos zu streichen. Das wäre ein Steuergeschenk an alle Doppelverdiener und das sei ungerecht. Man soll die traditionelle gesunde Familie unterstützen, wo immer das möglich sei.  

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Maria-Hanna Paszkowska
Maria-Hanna Paszkowska, Luchsingen, möchte eine lebenswerte Zukunft für die Jungen. Sie erzählt von Einbussen, die sie erleben muss, weil sie damals eine gute Stelle aufgegeben habe. Frauen mit kleinen Löhnen seien benachteiligt. Es gebe Familien, die Fremdbetreuung bräuchten und das müsse abgezogen werden können.
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Daniel Fischli Daniel Fischli, Näfels, stellt im Namen der SP einen Abänderungtsantrag. Im Artikel 34, Absatz 2, Ziffer 3 soll die Steuer von 20 auf 50% des Satzes des steuerbaren Gesamteinkommens gehoben werden. Die 20% seien ein Steuergeschenk an diejenigen, die das nicht nötig hätten.
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Georg Kundert Georg Kundert, Niederurnen, stellt einen Abänderungsantrag zum Artikel 34, Absatz 2, Ziffer 3. Die Beteiligungsquote soll mindestens ein Viertel betragen. Der Unternehmer sei es, der von einer Doppelbesteuerung betroffen sei. Diesen Unternehmern gehe es in erster Linie darum, ein Produkt zu verkaufen und damit auch um Arbeitsplätze. Deshalb sei eine Unterscheidung vorzunehmen.
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Peter Landolt Peter Landolt, Näfels, votiert für den Antrag des Landrates und erklärt nochmals, um was es in diesem Traktandum geht. Er rechnet vor, wie hoch die Besteuerung in der Praxis ist und erwähnt, dass heute wegen des bestehenden Gesetzes keine Dividenden ausbezahlt würden, was sich bei einer Firmenübergabe extrem stark auf die steuerliche Belastung auswirke. Der Antrag des Landrates sei ja bereits ein Kompromiss und wir würden uns damit lediglich an andere Kantone anpassen. Zudem hätten wir mit dem neuen Gesetz sogar mehr Steuern, weil unter anderem der Abwanderungsdruck abnehmen würde. Der Antrag der SP würde keine Steuerentlastung bringen. Ausserdem können wir uns dem Steuerwettbewerb nicht entziehen und müssten auch die Nachbarkantone im Auge behalten.
Markus Rhyner
Markus Rhyner, Elm, fordert die Landsgemeinde auf, dem Antrag von Georg Kundert zuzustimmen. Er erinnert daran, dass die Quote mindestens einen Viertel betragen müsse, weil sonst die Wirkung verfehlt werde.
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Felix Lehner
Felix Lehner, Glarus, sagt als Kommissionspräsident zum Betreuungsabzug, dass ein solcher in vielen Kantonen bekannt und in Kraft sei. Deshalb soll die Landsgemeinde diesem Abzug zustimmen. Bei der Dividendenbesteuerung gehe es um echte Unternehmen, nicht um Manager und Abzocker, 97% der Firmen seien ja kleine und mittlere Unternehmen. Mit der vorgesehenen Lösung könnten wir die Abwanderung bremsen. Die Steuervorlage sei ein Schritt in die richtige Richtung.
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Willy Kamm Willy Kamm, Finanzdirektor, erinnert zum Thema Dividendenbesteuerung daran, dass die urspüngliche Vorlage 50% enthalten habe. Der Regierungsrat habe jedoch einen richtigen Schritt machen wollen, nichts Halbpatziges, und diejenigen Firmen entlasten wollen, die im Kanton Glarus aktiv tätig seien. Zu den Betreuungsbeiträgen meint er, diese seien deswegen wichtig, damit keine Sozialfälle entstünden und die Staatkasse zusätzlich belastet würden. Hier gehe es nicht um Gesellschaftspolitik.
Darum geht es:

Die Vorlage beinhaltet verschiedene Anpassungen. Ein Memorialsantrag fordert die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung für ausgeschüttete Gewinne bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Es sollen, wie in einigen andern Kantonen, ausgeschüttete Gewinne aus Anteilsrechten von Kapitalgesellschaften nur noch einem reduzierten Steuersatz der Einkommenssteuer unterliegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kapitalgesellschaft steuerlichen Sitz in der Schweiz hat und die steuerpflichtige natürliche Person an der Gesellschaft eine Mindestbeteiligung von 10 Prozent hält. Damit soll Unternehmern, die mit der Rechtsform der Kapitalgesellschaft arbeiten, eine sinnvolle Ausschüttungspolitik ermöglicht und die Nachfolge erleichtert sowie die Abwanderung potenter Steuerzahlender samt ihrer Firmen aus dem Kanton verhindert werden. Der Memorialsantrag fordert eine Entlastung um 80 Prozent, also eine Steuer von 20 Prozent, auf dem Satz des steuerbaren Gesamteinkommens, und von 50 Prozent des steuerbaren Gesamtvermögens, sofern die Beteiligungsquote 20 Prozent beträgt oder mindestens einen Verkehrswert von 2 Millionen Franken aufweist. Die Landsgemeindevorlage sieht allein eine Entlastung um 80 Prozent des steuerbaren Gesamteinkommens aus ausgeschütteten Gewinnen aus Kapitalgesellschaften und Genossenschaften vor, sofern die steuerpflichtige Person eine Beteiligungsquote von 10 Prozent hält. Damit kommt der Landrat dem berechtigten Grundanliegen des Antragstellers entgegen, vor allem aktive Unternehmer im Kanton steuerlich zu entlasten und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten im Steuerwettbewerb mitzumachen. Auf eine Festschreibung einer betragsmässigen Mindestbeteiligung verzichtete er, da dies zu neuen Ungerechtigkeiten führen würde. Ebenso lehnte er eine Entlastung beim Kapital ab, da diesbezüglich die Besteuerung schon tief ist und nicht so stark ins Gewicht fällt wie diejenige der Ertragssteuer.

Die Forderung einer Motion wird mit der Einführung eines Abzugs für berufsbedingte Fremdbetreuungskosten der Kinder umgesetzt. Für jedes weniger als zwölf Jahre alte Kind können pauschal höchstens 3000 Franken abgezogen werden. Die Mehrheit der Kantone kennt bereits einen solchen Abzug.

Wegen bundesgerichtlicher Rechtsprechung und zwei Änderungen von Bundesgesetzen sind Anpassungen vorzunehmen: Besteuerung von Einelternfamilien; erweiterte Abzugsmöglichkeiten für freiwillige Zuwendungen an juristische Personen, die im Hinblick auf ihre öffentlichen und gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind; steuerrechtliche Gleichstellung von Partnerschaft und Ehe aufgrund des Partnerschaftsgesetzes.

Die neuen Regelungen sollten zu keinen nennenswerten Steuerertragsausfällen führen. Die Ausfälle durch den Fremdbetreuungskostenabzug werden Mehrerträge aus der Dividendenbesteuerung infolge vermehrter Ausschüttungen kurz- und mittelfristig kompensieren.

Im Landrat wurde vor allem die Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung intensiv diskutiert. Vorerst obsiegte ein Satz von 30 Prozent für die Besteuerung des Gesamteinkommens aus Dividenden; in der zweiten Lesung wurde dem Memorialsantrag (Steuersatz 20%) deutlich gefolgt. Abgelehnt wurde die Einführung einer betragsmässigen Mindestgrenze für eine Beteiligung (nebst einer prozentualen). Verworfen wurde jedoch eine Entlastung bei der Vermögenssteuer. - Im Kerngehalt unbestritten blieb der Fremdbetreuungskostenabzug. Umstritten war jedoch ein Antrag, es sei der Abzug nur zu gewähren, sofern das Reineinkommen 100 000 Franken nicht übersteige; er wurde letztlich abgelehnt. - Die übrigen Änderungen führten zu keinen Diskussionen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 100 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,2 MB)


Beschluss

Fremdbetreuungsabzug, Artk. 33 belassen:
Antrag Landrat gegenüber Antrag Reichenbach:
Antrag des Landrates ist das grössere Mehr.

Entlastung Antrag Landrat 20% gegenüber Antrag SP 50%:
Antrag des Landrates ist das grössere Mehr.

Beteiligung:
Antrag Landrat 10% gegenüber Antrag Kundert 25%:
Antrag des Landrates ist das grössere Mehr.

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