Landsgemeinde 2006

Traktandum 12: Bildung von Einheitsgemeinden
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Ermächtigung

René Brandenberger
René Brandenberger, Mollis, stellt den Antrag, das Traktandum abzulehnen. Ihn erinnere das ganze an einen Alptraum. Ihn stört, dass sich in erster Linie eine Kommisson damit beschäftigt habe. Er hat grösste Bedenken im Zusammenhang mit unserer Kantonsverfassung, die man jetzt ändern würde. Die Gemeinden würde ihre Autonomie verlieren, das seien türkische Verhältnisse, wo der Vater bestimme, wen die Tochter heiraten werde. Mit einer Zurückweisung dieser Vorlage könne die Regierung beweisen, ob sie eine neue gute Vorlage entwerfen und vorlegen könnten.
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Jakob Schiesser
Jakob Schiesser, Linthal, votiert gegen den Antrag Brandenberger. Er erinnert daran, dass es hier nur um die Bildung von 25 Einheitsgemeinden gehe. Er gehöre zu den Initiatoren dieses Antrages. Einheitsgemeinden würden vieles einfacher machen.
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Martin Landolt, Näfels, Kommissionspräsident, bittet die Landsgemeinde, den Antrag des Landesrates zu unterstützen. Er meint, dass Herr Brandenberger etwas verwechselt habe. Bei den Einheitsgemeinden gehe es lediglich um eine einheitliche Lenkung, um einheitliche Rechnungsführungen und dergleichen.
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Jakob Kamm
Jakob Kamm, Regierungsrat, erinnert daran, dass wir ein kleiner Kanton seien mit total rund 70 Behörden und 500 Behördenmitgliedern. Das zeige doch eindrücklich, dass wir dies ändern sollten. Die verbleibenden Tagwen würden integriert werden, und damit hätten alle Gemeindebewohner die gleichen Rechte. Die Führung werde vereinheitlicht und vereinfacht, in jeder Gemeinde gebe es nur noch eine Rechnungsführung, und die sei transparent. Die Integration in die Einheitsgemeinden gebe auch hier zahlreiche Synergieeffekte, zum Beispiel Lohn- und Personalplanung. Heute seien solche Dinge eine grosse Belastung für kleine Gemeinden. Deshalb soll der Antrag Brandenberger abgelehnt werden.
Darum geht es:

Die erste der drei Vorlagen des Projekts «Gemeindestrukturreform» zeigt einleitend (Ziff. 1. und 2.) Grundlagen zu diesem umfassenden Vorhaben auf, welche auch für die beiden nachfolgenden Traktanden von Bedeutung sind.

Die Bildung von Einheitsgemeinden beinhaltet die Schaffung von 25 Einheitsgemeinden. Die geltende Kantonsverfassung sieht neben den Ortsgemeinden die Tagwen sowie die Schul- und die Fürsorgegemeinden als selbstständige Gemeindearten vor. Zusammen mit den Primarschul-, Oberstufenschul-, Hilfsklassen- und Kleinklassenkreisen führt dies zur bestehenden Vielzahl von Gemeinden und Zweckverbänden.

Nach freiwilligen Zusammenlegungen gibt es noch neun Tagwen in sieben Ortsgemeinden. Die Mehrheit der Gemeinden integrierte ihre Bürgergemeinde in die Ortsgemeinde. Mit der Schaffung von Einheitsgemeinden ist die Eingliederung der Tagwen verbunden. Das gleiche gilt für die 20 Schul- und 16 Fürsorgegemeinden, bei denen ebenfalls eine Tendenz zur Integration in Einheitsgemeinden besteht. Die Vorlage nimmt den Trend auf, indem sie für alle Gemeinden die Form der Einheitsgemeinde vorsieht. Sofern die Landsgemeinde die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens beschliesst (§ 14), umfasst die Einheitsgemeinde die bisherige Ortsgemeinde, den Tagwen und die Schulgemeinde, wobei aber gemeindeübergreifende Zusammenschlüsse in Schulkreise notwendig bleiben. – Damit kann der Memorialsantrag eines Bürgers als erledigt abgeschrieben werden, welcher die Einführung der Einheitsgemeinde in allen Gemeinden des Kantons mit Integration der Tagwen - aber ohne Kirchgemeinden - zum Ziel hat.

Sowohl bei der Erarbeitung des Projekts «Gemeindestrukturreform» als auch in den Beratungen der landrätlichen Kommission und des Landrats war diese Vorlage unbestritten. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Bildung von 25 Einheitsgemeinden per 1. Januar 2011 zuzustimmen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 113 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,2 MB)

Beschluss

Antrag Landrat gegenüber Ablehnung Brandenberger:
Antrag des Landrates hat das grössere Mehr.

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